Datenschutz und Datensicherheit
Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Smart-TVs ein
Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Smart-TVs auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Verbraucher hierüber im Einzelfall angemessen und umfassend aufgeklärt oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt würde
Seit Juni dieses Jahres hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit, Sektoruntersuchungen durchzuführen, um möglichen Verbraucherschutzverstößen auf die Spur zu kommen. Basierend auf dieser Kompetenz soll nun der Umgang der Hersteller von sog. "Smart-TVs" mit den Nutzerdaten näher beleuchtet werden. Dabei wird das Bundeskartellamt insbesondere die von den Herstellern verwendeten vertraglichen Bestimmungen unter die Lupe nehmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Smart-TVs stehen stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten. Wir haben für die Untersuchung mit Bedacht ein Alltagsprodukt gewählt, welches auch von Menschen ohne Technikaffinität genutzt wird. Mit dem Weg und der Verwertung von Verbraucherdaten werden wir uns sicherlich auch darüber hinaus weiter beschäftigen."
Im Unterschied zu herkömmlichen Fernsehgeräten verfügen Smart-TVs über eine Internetanbindung, mittels derer nicht nur die Zuschauer Daten und Programme empfangen, sondern umgekehrt auch ihre Nutzerdaten gesendet werden. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Smart-TVs auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Verbraucher hierüber im Einzelfall angemessen und umfassend aufgeklärt oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt würde. Die Sektoruntersuchung soll nun vor allem klären, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten von den Anbietern solcher Geräte erhoben, weitergegeben und kommerziell verwertet werden und inwieweit die Betroffenen hierüber ordnungsgemäß informiert werden.
Anfang 2018 werden in einem ersten Schritt Fragebögen an alle wichtigen Fernsehhersteller versendet. Mithilfe der Befragung sollen mögliche Schwachstellen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit offengelegt werden. Die gesammelten Erfahrungen werden dem Bundeskartellamt zudem bei der künftigen Identifizierung von Verbraucherschutzproblemen im Internet of Things helfen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 19.01.18
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.