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Informationsaustausch kartellrechtlich verboten


Millionenbußgelder gegen Hersteller von Drogerieartikeln wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch
Das Verfahren war durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH ausgelöst worden

(21.03.13) - Das Bundeskartellamt hat sein Kartellverfahren gegen Hersteller von Marken-Drogerieartikeln abgeschlossen. Wegen wettbewerbsbeschränkendem Informationsaustausch hat die Behörde weitere 39 Mio. Euro Bußgeld gegen sechs Unternehmen und den Markenverband e.V. sowie deren Verantwortliche verhängt. Zuvor waren wegen dieses Vorwurfs bereits gegen neun Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Mio. Euro verhängt worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Führende Markenartikelhersteller hatten sich im Rahmen von offiziellen Verbandssitzungen seit Jahren über anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht. Das sind wettbewerblich relevante Informationen, deren Austausch kartellrechtlich verboten ist. Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich dabei nicht um klassische Preisabsprachen oder andere Hardcore-Kartelle handelt."

Der Informationsaustausch fand in den Jahren 2004 bis 2006 im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen des Arbeitskreises "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" (KWR) des Markenverbandes statt. Teilnehmer waren Markenhersteller von Drogerieartikeln, darunter sämtliche in Deutschland führende Anbieter von Markenprodukten in den Bereichen Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel.

Das Verfahren war durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH ausgelöst worden, gegen die deshalb kein Bußgeld verhängt wurde. Gegen neun Unternehmen waren die Kartellverfahren bereits zwischen 2008 und Ende 2011 mit rechtskräftigen Bußgeldbescheiden einvernehmlich beendet worden (Coty Deutschland GmbH, delta pronatura Dr. Krauß & Dr. Beckmann KG, Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH, Johnson & Johnson GmbH, SC Johnson GmbH, Sara Lee Deutschland GmbH, Schwarzkopf & Henkel GmbH, Reckitt Benckiser Deutschland AG, Unilever Deutschland GmbH).

Mit Bußgeldbescheiden gegen weitere sechs Unternehmen wurde nun das Verfahren abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Unternehmen Beiersdorf AG, hier erging der Bußgeldbescheid bereits im ersten Halbjahr 2012, Erdal-Rex GmbH, Gillette Gruppe Deutschland GmbH & Co. oHG, GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, L’Oréal Deutschland GmbH und die Procter & Gamble GmbH.

Auch gegen den Markenverband e.V. wurde wegen Unterstützung des Informationsaustauschs eine Geldbuße verhängt.

Mit der Beiersdorf AG konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden. Der Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


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