Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Missbrauch bei Konzessionsvergaben verhindern


Konzessionsabgabenverordnung: Leitfaden für Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und Netzüberlassung
Die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen ist zurzeit ein besonders aktuelles Thema für viele Energieversorgungsunternehmen und Kommunen


(21.12.10) - Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen sowie zur Netzüberlassung veröffentlicht.

Die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen ist zurzeit ein besonders aktuelles Thema für viele Energieversorgungsunternehmen und Kommunen. Der von den beiden Behörden gemeinsam erarbeitete Leitfaden bietet betroffenen Unternehmen und Gemeinden eine Orientierungshilfe bei zentralen Fragestellungen.

Strom- und Gaskonzessionen sind spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Ein Großteil der bundesweit auf ca. 20.000 geschätzten Konzessionsverträge läuft bereits derzeit beziehungsweise in den nächsten Jahren aus. Gegenwärtig ist ein Trend zur Rekommunalisierung zu beobachten, bei der Kommunen die Konzessionen zunehmend an kommunale Unternehmen vergeben.

Die Gemeinde trägt bei der Vergabe der Konzession eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb um die Konzession, aber auch für den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten.

Der kartellrechtliche Teil des Leitfadens betrifft vor allem die Auswahl durch die jeweilige Gemeinde. Zwar ist das Vergaberecht nicht anwendbar, jede Gemeinde verfügt aber bei der Vergabe der örtlichen Wegerechte über eine marktbeherrschende Stellung, die sie nicht missbrauchen darf. So liegt ein Missbrauch vor, wenn die Gemeinde einzelne Bieter, insbesondere mit der Gemeinde verbundene Unternehmen, ohne sachlichen Grund bevorzugt. Weiter muss sie die netzrelevanten Daten für eine sachgerechte Bewerbung zur Verfügung stellen. Die Gemeinde handelt auch missbräuchlich, wenn sie Gegenleistungen fordert oder sich versprechen lässt, die im Widerspruch zur Konzessionsabgabenverordnung stehen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Gemeinden müssen die Konzession transparent und diskriminierungsfrei vergeben und Chancengleichheit für alle Anbieter sicherstellen. Andernfalls handeln sie missbräuchlich. Das ist dem Praktiker nicht immer bewusst. Der Leitfaden soll allen Beteiligten eine Hilfestellung zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen geben."

Der energiewirtschaftsrechtliche Teil des Leitfadens behandelt insbesondere die Phase der Netzüberlassung bei einem Konzessionsnehmerwechsel. Ein dabei regelmäßig auftretender Streitpunkt zwischen Alt- und Neukonzessionär ist etwa die Frage, ob eine Eigentumsübertragung der Netzanlagen erforderlich ist oder eine Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages ausreicht.

"Mit dem Leitfaden als Auslegungshilfe unterstützen wir Alt- und Neukonzessionär bei der Umsetzung der geltenden energierechtlichen Bestimmungen. Ziel muss sein, dass die beim Konzessionsnehmerwechsel gesetzlich vorgegebene Netzüberlassung nicht durch rechtliche Unklarheiten verzögert oder verhindert wird", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der gemeinsame Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers ist auf den Internetseiten des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen