Marktbeherrschung wird verstärkt
Bundeskartellamt sieht Übernahme von Tele Columbus durch Kabel Deutschland kritisch – abschließende Entscheidung steht noch aus
Beteiligten können noch Zusagen anbieten - Die Frist für eine abschließende Entscheidung endet am 16. Januar 2013
(21.12.12) - Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben der Kabel Deutschland Holding AG (KDG), den Kabelnetzbetreiber Tele Columbus GmbH zu erwerben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Unternehmen wurden (…) über die vorläufige rechtliche Bewertung des Vorhabens informiert. In der Abmahnung hat das Bundeskartellamt wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Die Zusammenschlussbeteiligten sowie zu dem Verfahren beigeladene Dritte haben nun die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Die Beteiligten können auch noch Zusagen anbieten. Die Frist für eine abschließende Entscheidung endet am 16. Januar 2013."
KDG ist mit rund 8,5 Mio. Kunden der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Tele Columbus betreibt Kabelnetze in den neuen Bundesländern und zu einem kleinen Teil in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In seiner vorläufigen Bewertung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass der bundesweite Gestattungsmarkt gemeinsam von den beiden Unternehmen KDG und Unitymedia beherrscht wird. Der Zukauf von Tele Columbus würde die gemeinsame Marktbeherrschung verstärken. Auf dem Gestattungsmarkt konkurrieren die Kabelnetzbetreiber um die Belieferung von Liegenschaften mit einer Vielzahl von Wohneinheiten, insbesondere von Wohnungsbaugesellschaften, mit dem TV-Signal über das Breitbandkabelnetz.
Ende 2011 war der Zusammenschluss zwischen der Muttergesellschaft von Unitymedia, Liberty Global, mit dem kleineren regionalen Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg vom Bundeskartellamt nur unter weitreichenden Bedingungen und Auflagen freigegeben worden.
Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass sich – anders als im Fall Liberty/Kabel BW – die TV-Kabelnetze von Tele Columbus häufig mit den Netzen der Wettbewerber, insbesondere der KDG, überschneiden. Die Unternehmen konkurrieren permanent um verschiedene Gestattungsverträge mit der Wohnungswirtschaft. Dieser Wettbewerb würde nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes durch den Zusammenschluss entfallen. Tele Columbus ist der größte verbliebene Wettbewerber von KDG und Unitymedia.
Da Tele Columbus auch an einigen Standorten innerhalb des angestammten Unitymedia-Verbreitungsgebiets vertreten ist, prüft das Bundeskartellamt in diesem Verfahren auch, ob sich der Wettbewerb zwischen KDG und Unitymedia durch die Übernahme beleben könnte. Die Analyse der Unternehmensdaten und der Geschäftspläne hat bislang aber nicht ergeben, dass etwaige positive Effekte des Zusammenschlusses die negativen wettbewerblichen Auswirkungen kompensieren würden. Gleiches gilt für etwaige Verbesserungen im Angebot von Telefonie und Internetzugang über das Kabelnetz.
Wettbewerbliche Bedenken bestehen zudem auf dem Einspeisemarkt, d.h. im Verhältnis der Kabelnetzbetreiber zu den TV-Sendern, aufgrund des Reichweitenzuwachses für KDG infolge des Zukaufs sowie – in geringem Umfang – auf dem Signallieferungsmarkt (Bereitstellung des TV-Signals durch sog. Netzebene 3-Netzbetreiber an Netzebene 4-Betreiber). (Bundesnetzagentur: ra)
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