Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit


Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik: Jahreskonferenz des International Competition Network in Australien
Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers)

(22.05.15) - Die 14. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) ist erfolgreich zu Ende gegangen. Mehr als 500 Teilnehmer aus über 70 Staaten, darunter auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, Rechts- und Wirtschaftsexperten sowie Vertreter internationaler Organisationen, nahmen an der von der australischen Wettbewerbsbehörde (ACCC) ausgerichteten Konferenz teil, die vom 28. April bis 1. Mai in Sydney/Australien stattfand.

Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 132 Wettbewerbsbehörden aus 119 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN und wurde im Rahmen der Konferenz für zwei weitere Jahre in dieser Funktion bestätigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das ICN ist seit seiner Gründung im Jahr 2001 ein Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik. Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein sicherzustellen, dass das Netzwerk den unterschiedlichen Bedürfnissen seiner vielfältigen Mitgliedschaft weiterhin gerecht wird, denn eben diese Vielfalt ist eine der herausragenden Stärken des ICN."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem ein Leitfaden zum Ermittlungsprozess (Guidance Document on Investigative Process), der wesentliche Ermittlungsinstrumente und Prinzipien des fairen Verfahrens darstellt, ein neues Kapitel des ICN Handbuchs zur Kartellverfolgung (ICN Anti-Cartel Enforcement Manual) über die Beziehung zwischen Wettbewerbsbehörden und öffentlichen Vergabestellen, ein Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers), ein Kapitel des Handbuchs zu Kopplungs- und Bündelungspraktiken (Unilateral Conduct Workbook Chapter on Tying and Bundling) sowie ein Bericht zur Entwicklung einer wirksamen Wettbewerbskultur.

Die ACCC leitete im Zeitraum 2014-2015 ein Projekt zu vertikalen Beschränkungen im Online-Handel und stellte auf der Konferenz eine Studie vor, die auf einer Befragung von 47 Wettbewerbsbehörden basiert.

Auch die 14. Jahreskonferenz hat den Mitgliedern und anderen Teilnehmern einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der vorgelegten Arbeitsprodukte und künftiger Themen geboten, damit das ICN weiterhin als eines der wichtigsten Foren für den Erfahrungsaustausch und als informelle Plattform für regelmäßige Kontakte zur Diskussion von Wettbewerbsthemen aus der praktischen Arbeit dienen kann.

Die ICN Jahreskonferenz 2016 wird vom 26.-29. April 2016 in Singapur stattfinden. (Bundeskartellamt: ra)



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen