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Zusammenführung zweier Immobilienplattformen


Freigabe des Zusammenschlusses von Immonet und Immowelt
Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten

(06.05.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Immowelt AG, Nürnberg, durch die Axel Springer SE, Berlin, sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Immowelt AG und der Immonet GmbH, Hamburg, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen sind die Online-Immobilienplattformen immowelt.de und immonet.de, deren Aktivitäten in dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen zusammengeführt werden sollen.

Durch die Zusammenführung der beiden Immobilienplattformen schließen sich die zweit- und die drittgrößte Immobilienplattform in Deutschland zusammen. Marktführer bleibt auch nach dem Zusammenschluss die Immobilien Scout GmbH, Berlin, mit der Immobilienplattform immobilienscout24.de.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten, obwohl der Zusammenschluss die Anzahl der großen Immobilienplattformen in Deutschland reduziert. Es entsteht durch den Zusammenschluss auch die Möglichkeit, dass sich der Wettbewerb zum Marktführer intensivieren kann. Denn auf Plattformmärkten wirken Netzwerkeffekte, bei denen es entscheidend ist, beide Seiten – im vorliegenden Fall Immobilienanbieter und -nachfrager – gleichzeitig an Bord zu bekommen. Eine Vielzahl an kleineren Wettbewerbern führt bei Plattformmärkten eher dazu, dass vor allem der Marktführer von beiden Seiten – Immobilienanbieter und -nachfrager – gewählt wird. Mit dem Zusammenschluss steht den Nachfragern eine weitere große Plattform zur Verfügung." (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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