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Zusammenführung zweier Immobilienplattformen


Freigabe des Zusammenschlusses von Immonet und Immowelt
Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten

(06.05.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Immowelt AG, Nürnberg, durch die Axel Springer SE, Berlin, sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Immowelt AG und der Immonet GmbH, Hamburg, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen sind die Online-Immobilienplattformen immowelt.de und immonet.de, deren Aktivitäten in dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen zusammengeführt werden sollen.

Durch die Zusammenführung der beiden Immobilienplattformen schließen sich die zweit- und die drittgrößte Immobilienplattform in Deutschland zusammen. Marktführer bleibt auch nach dem Zusammenschluss die Immobilien Scout GmbH, Berlin, mit der Immobilienplattform immobilienscout24.de.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Eine erhebliche Behinderung war durch den Zusammenschluss nicht zu befürchten, obwohl der Zusammenschluss die Anzahl der großen Immobilienplattformen in Deutschland reduziert. Es entsteht durch den Zusammenschluss auch die Möglichkeit, dass sich der Wettbewerb zum Marktführer intensivieren kann. Denn auf Plattformmärkten wirken Netzwerkeffekte, bei denen es entscheidend ist, beide Seiten – im vorliegenden Fall Immobilienanbieter und -nachfrager – gleichzeitig an Bord zu bekommen. Eine Vielzahl an kleineren Wettbewerbern führt bei Plattformmärkten eher dazu, dass vor allem der Marktführer von beiden Seiten – Immobilienanbieter und -nachfrager – gewählt wird. Mit dem Zusammenschluss steht den Nachfragern eine weitere große Plattform zur Verfügung." (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

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  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

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  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

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