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Bundeskartellamt - Jahresrückblick 2013


Das Bundeskartellamt hat 2013 in 11 Fällen rund 240 Mio. Euro Bußgelder gegen insgesamt 54 Unternehmen und 52 Privatpersonen verhängt
Andreas Mundt: "In der Kartellverfolgung sind wir in den vergangenen Jahren schlagkräftiger geworden

(23.01.13) - Anlässlich des Jahresrückblicks 2013 erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Ein wesentlicher Grund für den anhaltenden Erfolg der deutschen Wirtschaft ist sicherlich auch das wettbewerbliche Umfeld auf den Heimatmärkten in Deutschland. Wettbewerb funktioniert aber nur, wenn es Spielregeln gibt, an die sich alle halten. Das Bundeskartellamt hat die verantwortungsvolle Aufgabe, als Schiedsrichter über die Einhaltung der Regeln zu wachen."

Kartellverfolgung
Das Bundeskartellamt hat 2013 in 11 Fällen rund 240 Mio. Euro Bußgelder gegen insgesamt 54 Unternehmen und 52 Privatpersonen verhängt. Darunter waren der Abschluss des Schienenkartells sowie Bußgelder gegen Unternehmen der Mühlenindustrie, bei Süßwaren, Haushaltsgeschirr und im Bereich Drogerieartikel. Außerdem legte das Bundeskartellamt in diesem Jahr seine überarbeiteten Bußgeldleitlinien vor.

Andreas Mundt: "In der Kartellverfolgung sind wir in den vergangenen Jahren schlagkräftiger geworden, und der Trend reißt nicht ab. In 17 Durchsuchungsaktionen im Laufe des Jahres 2013 konnte das Bundeskartellamt mit Unterstützung der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften bei insgesamt 84 Unternehmen und Privatwohnungen zahlreiche neue Hinweise auf illegale Kartellabsprachen sicherstellen. Dabei waren über 300 Mitarbeiter des Bundeskartellamtes und der weiteren beteiligten Behörden im Einsatz."

Fusionskontrolle
In der Fusionskontrolle stabilisierte sich die Fallzahl mit rund 1.100 angemeldeten Zusammenschlussvorhaben auf dem Niveau des Vorjahres. 18 Fälle wurden einer vertieften Prüfung im Hauptprüfverfahren unterzogen. Sechs dieser Vorhaben konnten im Anschluss freigegeben werden, darunter auch die Übernahme der Frankfurter Rundschau durch die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH. Trotz wettbewerblicher Bedenken wurde dieser Zusammenschluss aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Frankfurter Rundschau als sogenannte Sanierungsfusion freigegeben. Die Fusion der Geldtransport-Unternehmen Prosegur und Brink’s wurde mit Nebenbestimmungen freigegeben und das Vorhaben des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland, den Wettbewerber Tele Columbus zu erwerben, wurde untersagt. Untersagt wurde nachträglich auch die Beteiligung der Asklepios-Gruppe am Wettbewerber Rhön-Klinikum, da die Beteiligten eine Veräußerungsbedingung nicht erfüllten. Zwei weitere Fusionsanmeldungen wurden von den beteiligten Unternehmen zurückgezogen und sieben Verfahren werden derzeit noch im Hauptprüfverfahren geprüft. Im Juni 2013 trat die achte GWB-Novelle in Kraft. Die umfangreichen Änderungen des neuen Gesetzes, beispielsweise die Einführung des SIEC-Tests in der Fusionskontrolle, wurden reibungslos in den laufenden Betrieb übernommen.

Internetökonomie
Im Fokus des Bundeskartellamts stehen Wettbewerbsfragen im Zusammenhang mit dem Online-Handel in zahlreichen Wirtschaftsbereichen. Dazu sagte Andreas Mundt: "In diesem wichtigen Bereich nehmen wir eine internationale Vorreiterrolle ein. Neue Vertriebswege und neue Geschäftsmodelle bringen auch neue wettbewerbliche Fragen mit sich. Hier gilt es die Grenzen des Erlaubten zu definieren, ohne die Innovationskraft auf diesen noch immer jungen Märkten zu missachten."

Die Verfahren des Bundeskartellamtes zu den sogenannten Bestpreisklauseln wurden gegen HRS mit einer Untersagung und im Fall Amazon mit der Aufgabe von Preisklauseln nach entsprechenden Hinweisen des Amtes abgeschlossen. Weitere Ermittlungen betrafen selektive Vertriebssysteme und Doppelpreissysteme, die den Handel über einzelne Plattformen oder den Onlinehandel insgesamt beschränken können. Darüber hinaus wurde eine geplante Video-on-Demand Plattform der öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts aufgegeben. Andreas Mundt: "Wir haben nichts gegen Video-on-Demand Plattformen, auch nicht wenn sie von verschiedenen Unternehmen gemeinsam betrieben werden. Aber es kann nicht sein, dass sich die Wettbewerber über die Preise und die Inhalte ihrer Produkte absprechen, die über diese Plattform zur Verfügung gestellt werden. Zu den von uns geforderten Anpassung waren die Sendeanstalten jedoch nicht bereit."

Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Im Jahr 2013 startete das Bundeskartellamt die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, durch die Verbraucher aktuelle Tankstellenpreise bundesweit in Echtzeit abrufen können. Autofahrer erhalten damit erstmals umfassende und zuverlässige Informationen für Preisvergleiche.

Andreas Mundt: "Je mehr Autofahrer das neue Instrument nutzen, um gezielt die jeweils preiswerteste Tankstelle anzusteuern, um so stärker wird der Druck auf die Anbieter, wettbewerbskonforme Preise zu setzen."

Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden
Auch in diesem Jahr arbeitete das Bundeskartellamt eng mit den europäischen Wettbewerbsbehörden und der europäischen Kommission zusammen. In mehreren Fällen konnte der erfolgreiche Abschluss von Verfahren gemeinschaftlich erreicht werden. Mit der Wahl von Andreas Mundt zum Vorsitzenden des International Competition Network in diesem Jahr, übernimmt das Amt zudem eine Führungsaufgabe im globalen Zusammenschluss der Wettbewerbsbehörden. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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