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Erneuerbare Energien: Gesetzlich geschützt


Energiewende führt zu tiefgreifenden Veränderungen:
Monitoringbericht 2013 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts
Die Energiemärkte in Deutschland erleben einen fundamentalen Wandel - Treibende Kraft ist der anhaltende Zubau an Strom-Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien

(24.01.14) - Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben im Dezember des letzten Jahres ihren gemeinsamen Monitoringbericht 2013 über die Entwicklung der deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkte im Jahr 2012 vorgelegt. Mit dem Monitoringbericht 2013 setzen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihre im Vorjahr begonnene Zusammenarbeit in der Beobachtung und Analyse der Märkte leitungsgebundener Energien fort.

Die Energiemärkte in Deutschland erleben einen fundamentalen Wandel. Treibende Kraft ist der anhaltende Zubau an Strom-Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien. Dies verlangt einen erheblichen Ausbau der Netze. Die grundlegenden Entwicklungen bei Erzeugung und Netzen wirken sich auch auf die wettbewerblichen Endkundenmärkte und damit auf die Verbraucher aus.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die hergebrachte Erzeugungsstruktur in Deutschland steht unter erheblichem Druck. Wir erleben eine Umwälzung beim Erzeugungsmix; konventionelle Stromerzeugung wird durch erneuerbare Energien verdrängt. Das Problem hierbei: Die erneuerbaren Energien brauchen sich nicht im Markt zu behaupten, sie sind gesetzlich geschützt und subventioniert. Die wachsenden Kosten tragen die Verbraucher über die stetig steigende EEG-Umlage. Hier ist eine Lösung erforderlich, die darin bestehen kann, Neuanlagen für erneuerbare Energien mittels der verpflichtenden Direktvermarktung aus dem Subventionsmechanismus zu lösen und in den Markt zu integrieren. Dies wäre ein wichtiges Signal. Denn dort, wo der Wettbewerb sich im Energiebereich entfalten kann, zeigt er seine positive Wirkung."

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: "Die Energiewende führt zu tiefgreifenden Veränderungen im Erzeugungsbereich. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Stromnetze aus, denn der hauptsächlich im Norden Deutschlands aus den Erneuerbaren gewonnene Strom muss in die Verbrauchszentren im Süden und Südwesten der Republik transportiert werden. Hierfür müssen die Übertragungsnetze entsprechend ausgebaut werden, denn bereits jetzt gelangen diese an ihre Grenzen. Während des Berichtszeitraumes stiegen die Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in alle Arten der Stromerzeugung. Solche Eingriffe sind angesichts der derzeitigen Netzsituation erforderlich, um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten."

Eine von Störungen möglichst freie Netzebene ist von entscheidender Bedeutung sowohl für den Strom-Großhandel als auch für den Strom-Einzelhandel. Der Wettbewerb entwickelte sich im Berichtszeitraum auf beiden Ebenen positiv. Im Einzelhandelsbereich bieten sich den Verbrauchern breite Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Stromlieferanten. Allerdings sind die Endkundenpreise deutlich angestiegen. Hierfür war vor allem die Erhöhung der EEG-Umlage maßgeblich, die auch von 2013 auf 2014 wieder gestiegen ist. Angesichts des hohen Gewichts staatlich veranlasster Preisbestandteile am Endkundenpreis ist nur ein geringer Teil des Endkundenpreises der Gestaltung im Wettbewerb zugänglich.

Im Erdgasbereich erfolgte in der Heizperiode 2012/2013 eine weitgehende Entleerung der Untergrundgasspeicher. Ab Anfang Juni 2013 wurde verstärkt Gas eingespeichert, so dass bis Anfang November 2013 ein Füllstand der Gasspeicher von über 90 Prozent erreicht wurde. Die Einzelhandelspreise für Gaskunden haben sich im Haushaltsbereich erhöht; bei den Industrie- und Gewerbekunden haben sie sich nur geringfügig verändert.

Der Umbau der Energieversorgung im Zuge der Energiewende ist vorrangig auf die Bereiche der Erzeugung und der Netze ausgerichtet. Er wirkt sich aber über die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung aus. Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt werden weiterhin in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen den Prozess des Umbaus der Energieversorgung begleiten und im Rahmen ihrer Aufgaben mitgestalten.

Den Monitoringbericht 2013 finden Sie zum Download auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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