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Erneuerbare Energien: Gesetzlich geschützt


Energiewende führt zu tiefgreifenden Veränderungen:
Monitoringbericht 2013 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts
Die Energiemärkte in Deutschland erleben einen fundamentalen Wandel - Treibende Kraft ist der anhaltende Zubau an Strom-Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien

(24.01.14) - Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben im Dezember des letzten Jahres ihren gemeinsamen Monitoringbericht 2013 über die Entwicklung der deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkte im Jahr 2012 vorgelegt. Mit dem Monitoringbericht 2013 setzen die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihre im Vorjahr begonnene Zusammenarbeit in der Beobachtung und Analyse der Märkte leitungsgebundener Energien fort.

Die Energiemärkte in Deutschland erleben einen fundamentalen Wandel. Treibende Kraft ist der anhaltende Zubau an Strom-Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien. Dies verlangt einen erheblichen Ausbau der Netze. Die grundlegenden Entwicklungen bei Erzeugung und Netzen wirken sich auch auf die wettbewerblichen Endkundenmärkte und damit auf die Verbraucher aus.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die hergebrachte Erzeugungsstruktur in Deutschland steht unter erheblichem Druck. Wir erleben eine Umwälzung beim Erzeugungsmix; konventionelle Stromerzeugung wird durch erneuerbare Energien verdrängt. Das Problem hierbei: Die erneuerbaren Energien brauchen sich nicht im Markt zu behaupten, sie sind gesetzlich geschützt und subventioniert. Die wachsenden Kosten tragen die Verbraucher über die stetig steigende EEG-Umlage. Hier ist eine Lösung erforderlich, die darin bestehen kann, Neuanlagen für erneuerbare Energien mittels der verpflichtenden Direktvermarktung aus dem Subventionsmechanismus zu lösen und in den Markt zu integrieren. Dies wäre ein wichtiges Signal. Denn dort, wo der Wettbewerb sich im Energiebereich entfalten kann, zeigt er seine positive Wirkung."

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: "Die Energiewende führt zu tiefgreifenden Veränderungen im Erzeugungsbereich. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Stromnetze aus, denn der hauptsächlich im Norden Deutschlands aus den Erneuerbaren gewonnene Strom muss in die Verbrauchszentren im Süden und Südwesten der Republik transportiert werden. Hierfür müssen die Übertragungsnetze entsprechend ausgebaut werden, denn bereits jetzt gelangen diese an ihre Grenzen. Während des Berichtszeitraumes stiegen die Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber in alle Arten der Stromerzeugung. Solche Eingriffe sind angesichts der derzeitigen Netzsituation erforderlich, um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten."

Eine von Störungen möglichst freie Netzebene ist von entscheidender Bedeutung sowohl für den Strom-Großhandel als auch für den Strom-Einzelhandel. Der Wettbewerb entwickelte sich im Berichtszeitraum auf beiden Ebenen positiv. Im Einzelhandelsbereich bieten sich den Verbrauchern breite Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Stromlieferanten. Allerdings sind die Endkundenpreise deutlich angestiegen. Hierfür war vor allem die Erhöhung der EEG-Umlage maßgeblich, die auch von 2013 auf 2014 wieder gestiegen ist. Angesichts des hohen Gewichts staatlich veranlasster Preisbestandteile am Endkundenpreis ist nur ein geringer Teil des Endkundenpreises der Gestaltung im Wettbewerb zugänglich.

Im Erdgasbereich erfolgte in der Heizperiode 2012/2013 eine weitgehende Entleerung der Untergrundgasspeicher. Ab Anfang Juni 2013 wurde verstärkt Gas eingespeichert, so dass bis Anfang November 2013 ein Füllstand der Gasspeicher von über 90 Prozent erreicht wurde. Die Einzelhandelspreise für Gaskunden haben sich im Haushaltsbereich erhöht; bei den Industrie- und Gewerbekunden haben sie sich nur geringfügig verändert.

Der Umbau der Energieversorgung im Zuge der Energiewende ist vorrangig auf die Bereiche der Erzeugung und der Netze ausgerichtet. Er wirkt sich aber über die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung aus. Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt werden weiterhin in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen den Prozess des Umbaus der Energieversorgung begleiten und im Rahmen ihrer Aufgaben mitgestalten.

Den Monitoringbericht 2013 finden Sie zum Download auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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