Behinderung des wirksamen Wettbewerbs
Bundeskartellamt versendet vorläufige Einschätzung zu der Übernahme Kaiser´s Tengelmann durch Edeka
Vielen Herstellern würde bei einem Zusammenschluss Edeka/Tengelmann eine bedeutende Absatzalternative wegbrechen
(23.02.15) - Im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens Edeka/Tengelmann hat das Bundeskartellamt den Parteien seine vorläufige Einschätzung zu den Übernahmeplänen mitgeteilt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte: "Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes zu einer Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen insbesondere in Berlin, München und einzelnen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen führen. Auch bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln würde der Vorsprung der Spitzengruppe bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern weiter steigen, da den Herstellern eine der verbleibenden Absatzalternativen außerhalb dieser Gruppe wegbricht. Wir haben den Parteien heute unsere wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt. Die Unternehmen haben jetzt die Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Vorschläge für Auflagen oder Zusagen zu unterbreiten."
In vielen der betroffenen Regionalmärkte oder Stadtbezirke würden mit Edeka und Rewe jeweils einschließlich ihrer markenorientierten Discounter Netto und Penny nur noch zwei Nahversorger verbleiben, die dem Kunden ein umfassendes Warensortiment mit einem hohen Anteil von Markenartikeln anbieten können. Dabei liegen die Marktanteilszuwächse von Edeka bei einer Übernahme von Kaiser´s Tengelmann in den problematischen Märkten, insbesondere in Berlin und München, im Regelfall weit über 10 Prozent.
Vielen Herstellern würde bei einem Zusammenschluss Edeka/Tengelmann eine bedeutende Absatzalternative wegbrechen. Zudem würden die mittelständischen Handelsunternehmen, die bislang versuchen, ihre Wettbewerbsfähigkeit im schwierigen Wettbewerbsumfeld des Lebensmitteleinzelhandels durch eine Einkaufskooperation mit Tengelmann zu stärken, diesen Partner verlieren. Deshalb würde das Vorhaben nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes auch zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf verschiedenen Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels führen.
Seit Bekanntgabe des Übernahmevorhabens im Oktober 2014 hat das Bundeskartellamt umfassende Ermittlungen bei einer Vielzahl von Händlern und Lieferanten durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden insbesondere die wettbewerbliche Nähe der beiden Parteien, die lokalen Marktstrukturen in Berlin, München und in verschiedenen größeren Städten von Nordrhein-Westfalen sowie die Auswirkungen der Übernahme auf verschiedene Beschaffungsmärkte analysiert und bewertet. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Bedeutung von Kaiser’s Tengelmann als einem regional stark aufgestellten Unternehmen deutlich über dessen - relativ geringen - bundesweiten Marktanteil hinausgeht.
Edeka und Tengelmann sowie die zum Verfahren beigeladenen Unternehmen und Verbände haben bis zum 26. Februar 2015 Gelegenheit, zu dem heute vorgelegten Entscheidungsentwurf des Bundeskartellamtes Stellung zu nehmen.
Ob eine Zusagenlösung im vorliegenden Fall möglich wäre, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Es liegt in der Entscheidungssphäre der Zusammenschlussbeteiligten, hierüber in Gespräche mit dem Bundeskartellamt zu treten.
Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft nach dem derzeitigen Stand am 6. März 2015 aus. Die Parteien haben aber die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen. (Bundeskartellamt: ra)
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