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Abmahnung: Zusammenschlussvorhaben EnBW/EWE


EnBW und der EW: Ihr Zusammenschluss würde auf den Gasmärkten in Ostdeutschland zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen führen
Im Strombereich gibt es nach derzeitigem Erkenntnisstand des Bundeskartellamts keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Zusammenschlussvorhaben


(23.12.08) - Das Bundeskartellamt erhebt wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das am 8. September 2008 angemeldete Vorhaben der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), im Rahmen einer strategischen Partnerschaft einen Anteil von 26 Prozent an der EWE Aktiengesellschaft (EWE) zu erwerben. Dies wurde den Zusammenschlussbeteiligten sowie beigeladenen Marktteilnehmern in diesen Tagen mitgeteilt. Die ursprünglich am 8. Januar 2008 ablaufende Entscheidungsfrist wurde mit Zustimmung der Anmelderseite bis zum 9. März 2008 verlängert.

Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts würde der Zusammenschluss auf den Gasmärkten in Ostdeutschland zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Beteiligungsunternehmen der EnBW und der EWE führen. Insbesondere ist zu erwarten, dass in den Gremien der bedeutenden ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen ENSO Energie Sachsen Ost AG und DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH bei der Gasbeschaffung auf die Interessen der VNG Rücksicht genommen wird. Dadurch würde der Absatz des marktbeherrschenden Ferngasunternehmens Verbundnetz Gas AG (VNG) weiter abgesichert.

Daneben wäre auch die Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen zu erwarten, die ENSO und DREWAG auf ihren regionalen bzw. lokalen Gasmärkten bei der Belieferung von Weiterverteilern und Endkunden innehaben, und zwar durch Schwächung des von der VNG auf diese Märkte ausgehenden potenziellen Wettbewerbs.

Im Strombereich gibt es nach derzeitigem Erkenntnisstand des Bundeskartellamts keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Zusammenschlussvorhaben. Insbesondere haben die Ermittlungen bislang keine Nachweise ergeben, dass EnBW Mitglied eines marktbeherrschenden Oligopols auf den bundesweiten Märkten für den erstmaligen Absatz von Strom und für die Belieferung von Stromgroßkunden ist. Die hierfür vom Bundesgerichtshof kürzlich in seiner Entscheidung "Stadtwerke Eschwege" bestätigten Kriterien werden von EnBW nicht erreicht.

EnBW ist die Konzernobergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Gas sowie Energie- und Umweltdienstleistungen tätig sind. Im Gasbereich ist EnBW über die von ihr gemeinsam mit ENI SpA kontrollierte Gasversorgung Süddeutschland GmbH mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg tätig. In den neuen Bundesländern ist EnBW an der ENSO und der DREWAG maßgeblich beteiligt. ENSO ist ein regionales Energieversorgungsunternehmen, das in der Versorgung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser im Osten Sachsens tätig ist. DREWAG betreibt Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung in und um Dresden.

EWE ist ein regionales Energieversorgungsunternehmen, das vor allem in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung tätig ist. In der Region Ems/Weser/Elbe betreibt EWE die Strom- und Gasversorgung. In Ostbrandenburg und Rügen ist sie nur als Gasversorger tätig. Darüber hinaus ist EWE mit 47,9 Prozent an VNG beteiligt, dem flächendeckenden Ferngasunternehmen in den neuen Bundesländern, dessen Hauptaktivitäten der Import, der Handel, der Transport und die Speicherung von Erdgas sowie damit verbundene Dienstleistungen sind. Die betroffenen Unternehmen sowie die beigeladenen Wettbewerber, Lieferanten und Kunden haben nun bis zum 26. Januar 2009 Zeit, sich zu der vorläufigen Beurteilung des Bundeskartellamts zu äußern. (Bundeskartellamt: ra)


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