Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Abmahnung: Zusammenschlussvorhaben EnBW/EWE


EnBW und der EW: Ihr Zusammenschluss würde auf den Gasmärkten in Ostdeutschland zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen führen
Im Strombereich gibt es nach derzeitigem Erkenntnisstand des Bundeskartellamts keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Zusammenschlussvorhaben


(23.12.08) - Das Bundeskartellamt erhebt wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen das am 8. September 2008 angemeldete Vorhaben der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), im Rahmen einer strategischen Partnerschaft einen Anteil von 26 Prozent an der EWE Aktiengesellschaft (EWE) zu erwerben. Dies wurde den Zusammenschlussbeteiligten sowie beigeladenen Marktteilnehmern in diesen Tagen mitgeteilt. Die ursprünglich am 8. Januar 2008 ablaufende Entscheidungsfrist wurde mit Zustimmung der Anmelderseite bis zum 9. März 2008 verlängert.

Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts würde der Zusammenschluss auf den Gasmärkten in Ostdeutschland zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Beteiligungsunternehmen der EnBW und der EWE führen. Insbesondere ist zu erwarten, dass in den Gremien der bedeutenden ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen ENSO Energie Sachsen Ost AG und DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH bei der Gasbeschaffung auf die Interessen der VNG Rücksicht genommen wird. Dadurch würde der Absatz des marktbeherrschenden Ferngasunternehmens Verbundnetz Gas AG (VNG) weiter abgesichert.

Daneben wäre auch die Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen zu erwarten, die ENSO und DREWAG auf ihren regionalen bzw. lokalen Gasmärkten bei der Belieferung von Weiterverteilern und Endkunden innehaben, und zwar durch Schwächung des von der VNG auf diese Märkte ausgehenden potenziellen Wettbewerbs.

Im Strombereich gibt es nach derzeitigem Erkenntnisstand des Bundeskartellamts keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Zusammenschlussvorhaben. Insbesondere haben die Ermittlungen bislang keine Nachweise ergeben, dass EnBW Mitglied eines marktbeherrschenden Oligopols auf den bundesweiten Märkten für den erstmaligen Absatz von Strom und für die Belieferung von Stromgroßkunden ist. Die hierfür vom Bundesgerichtshof kürzlich in seiner Entscheidung "Stadtwerke Eschwege" bestätigten Kriterien werden von EnBW nicht erreicht.

EnBW ist die Konzernobergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere in den Geschäftsfeldern Strom, Gas sowie Energie- und Umweltdienstleistungen tätig sind. Im Gasbereich ist EnBW über die von ihr gemeinsam mit ENI SpA kontrollierte Gasversorgung Süddeutschland GmbH mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg tätig. In den neuen Bundesländern ist EnBW an der ENSO und der DREWAG maßgeblich beteiligt. ENSO ist ein regionales Energieversorgungsunternehmen, das in der Versorgung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser im Osten Sachsens tätig ist. DREWAG betreibt Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung in und um Dresden.

EWE ist ein regionales Energieversorgungsunternehmen, das vor allem in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung tätig ist. In der Region Ems/Weser/Elbe betreibt EWE die Strom- und Gasversorgung. In Ostbrandenburg und Rügen ist sie nur als Gasversorger tätig. Darüber hinaus ist EWE mit 47,9 Prozent an VNG beteiligt, dem flächendeckenden Ferngasunternehmen in den neuen Bundesländern, dessen Hauptaktivitäten der Import, der Handel, der Transport und die Speicherung von Erdgas sowie damit verbundene Dienstleistungen sind. Die betroffenen Unternehmen sowie die beigeladenen Wettbewerber, Lieferanten und Kunden haben nun bis zum 26. Januar 2009 Zeit, sich zu der vorläufigen Beurteilung des Bundeskartellamts zu äußern. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen