Tondachziegelbranche: 165 Mio. Euro Geldbuße
Bundeskartellamt verhängt Millionen-Bußgelder gegen Hersteller von Tondachziegeln wegen wettbewerbsbeschränkenden Preisabsprachen
Die Geldbußen gegen die konzerngebundenen Unternehmen liegen im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich
(23.12.08) - Das Bundeskartellamt hat gegen sechs Unternehmen der Tondachziegelbranche und acht Personen wegen der Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Tondachziegeln Geldbußen in Höhe von insgesamt 165 Mio. Euro verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die Creaton AG und die Pfleiderer Dachziegel GmbH, die zum belgischen Etex-Konzern gehören, um die Koramic Dachprodukte GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft des österreichischen Wienerberger-Konzerns, um die Monier GmbH, die vormals zum Lafarge-Konzern gehörte, die Erlus AG und die Gebr. Laumans GmbH & Co. KG. Die Geldbußen gegen die konzerngebundenen Unternehmen liegen im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich.
Im Juli 2006 hatte fast die gesamte Branche bei einem Verbandstreffen vereinbart, die Preise um vier bis sechs Prozent durch die Erhebung eines sogenannten "Energiekostenzuschlages" im laufenden Jahr zu erhöhen. Zuvor hatten sich bereits im Frühjahr Etex, Koramic, Lafarge und Erlus in einem speziellen Segment der Tondachziegel über eine massive Preiserhöhung verständigt. Die Absprache vom Juli betraf die gesamte Produktpalette der Tondachziegelbranche. Bei dem gesamten Dachpfannenmarkt handelt es sich um einen bedeutenden Bereich der Bauwirtschaft mit einem Marktvolumen in Höhe von über 1 Mrd. Euro im Jahr 2006.
In den Verfahren kommen die im Zusammenhang mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens im Jahr 2005 erlassenen Bußgeldleitlinien des Amtes zur Anwendung. So wurden die Bußgelder gegen vier Unternehmen, die in Konzerne mit Jahresumsätzen von jeweils über 2 Mrd. Euro eingebunden sind, deutlich angehoben, um die Abschreckungswirkung zu unterstreichen. Die übrigen Tondachziegelhersteller sind dagegen mittelständische Unternehmen, die überwiegend nur Einprodukthersteller sind. Darüber hinaus wurde die Rolle des konzerngebundenen Kartellinitiators verschärfend berücksichtigt.
Das Amt hatte nach der Durchsuchung der Unternehmen im Dezember 2006, bei der umfangreiches Material sichergestellt wurde, von zwei Unternehmen Bonusanträge entgegengenommen. Die Kooperation beider Unternehmen wurde entsprechend der Bonusregelung des Amtes bußgeldmindernd berücksichtigt. Auch von weiteren Unternehmen wurden die Vorwürfe eingeräumt. Diese Unternehmen haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren. Die Verfahren gegen zwei weitere mittelständische Unternehmen, die die Vorwürfe ebenfalls eingeräumt haben, stehen kurz vor dem Abschluss.
Ein weiteres Bußgeldverfahren in dieser Branche steht ebenfalls kurz vor dem Abschluss: es richtet sich gegen eine Konzernobergesellschaft, dessen Vorstand über die Absprache der Erhebung eines Energiekostenzuschlags informiert war.
Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Die zum Teil hohen Bußgelder sollen ein bewusstes Signal setzen. Leider hat die Baustoffindustrie, die in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mit unerlaubten Kartellabsprachen aufgefallen ist, offenbar nichts dazugelernt. Die aufgedeckten Preisabsprachen schadeten unmittelbar auch dem privaten Häuslebauer, der zum Jahreswechsel 2006 den Wegfall der Eigenheimzulage und 2007 die Erhöhung der Mehrwertsteuer hinnehmen musste."
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen und Personen können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. (Bundeskartellamt: ra)
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