Kostenpflichtige Fan-Club-Mitgliedschaft
Bundeskartellamt bestätigt Verfahrenseinleitung zum Ticketverkauf für die Fußball-Europameisterschaft
Für das nationale Ticketkontingent nach der Gruppenauslosung hat dabei der DFB eine Kombination der Tickets mit der nachgewiesenen Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft festgelegt
(26.04.16) - Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hat bei dem Verkauf der Tickets für die Spiele der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 den Ticketerwerb an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft gekoppelt. Das Bundeskartellamt bestätigt auf Nachfragen, dass es ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, um diese Praxis zu überprüfen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Erwerb von Tickets für die Europameisterschaft 2016 ist für Fußballfans ohnehin schwierig, da nicht jeder Antragsteller auch ein Ticket bekommen wird. Wenn zusätzlich die Möglichkeit des Ticketerwerbs an eine kostenpflichtige Fan-Club-Mitgliedschaft gekoppelt wird, dann wird nicht nur der insgesamt zu zahlende Preis für Tickets erhöht, sondern es fällt auch im Falle einer erfolglosen Ticketbeantragung die Mitgliedschaftsgebühr an. Eine derartige Kopplung könnte einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen."
Die Fußball-Europameisterschaft der UEFA findet im Sommer 2016 in Frankreich statt und wird von der Euro 2016 SAS, einem Gemeinschaftsunternehmen der UEFA und des Französischen Fußballverbands Fédération Française de Football (FFF), ausgerichtet. Für das nationale Ticketkontingent nach der Gruppenauslosung hat dabei der DFB eine Kombination der Tickets mit der nachgewiesenen Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft festgelegt. 19 von 24 Teilnehmerländern haben hingegen lediglich die Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz als Voraussetzung für den Ticketerwerb für Spiele der jeweiligen Nationalmannschaften festgelegt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.