"Ein Strommarkt für die Energiewende"
Konsultation zur Erstellung eines Leitfadens für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung
Vor der Erstellung des Leitfadens will das Bundeskartellamt zu den Fragen der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht in einen Dialog mit den betroffenen Unternehmen treten
(04.05.16) - Am 1. April 2016 startete die Konsultation zur Erstellung eines Leitfadens für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung. Dazu hat das Bundeskartellamt einen Fragenkatalog erstellt, der von interessierten Unternehmen, Verbänden oder Behörden beantwortet werden kann. Stellungnahmen können bis zum 31. Mai 2016 an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: konsultation-leitfaden-preisspitzen@bundeskartellamt.bund.de.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt wird in dem geplanten Leitfaden die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung erläutern. In der politischen Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Strommarktes wurde teilweise vorgetragen, Unsicherheiten bezüglich der Anwendung von Kartellrecht würden auf dem Stromerzeugungsmarkt wie eine implizite Preisobergrenze wirken und Investitionen in Kraftwerke verhindern. Auch wenn wir diese Bedenken nicht teilen und unser Vorgehen schon bisher transparent war, wollen wir mit dem Leitfaden für noch mehr Klarheit sorgen."
Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen der politische Diskussion zum Strommarkt, insbesondere in der Stellungnahme zum Grünbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, vorgeschlagen, einen Leitfaden für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich der Stromerzeugung zu veröffentlichen. Das Ministerium hat diesen Vorschlag aufgegriffen. Derzeit ist ein gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur geplant. Der Leitfaden soll die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt verdeutlichen und Auslegungsfragen der REMIT-Verordnung behandeln.
Vor der Erstellung des Leitfadens will das Bundeskartellamt zu den Fragen der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht in einen Dialog mit den betroffenen Unternehmen treten. Dieser Dialog wird in Form einer schriftlichen Konsultation durchgeführt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
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