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Entlassung aus der Regulierung - Wann und wie?


Marktbeherrschende Unternehmen - Auf schmalem Grat zwischen Regulierung und Kartellrecht
Bundeskartellamt lädt zur Internationalen Kartellkonferenz nach Hamburg


(28.04.09) - Das Bundeskartellamt veranstaltet vom 27. bis 28. April 2009 seine 14. Internationale Kartellkonferenz (IKK). Veranstaltungsort ist dieses Jahr erstmals Hamburg. Das Bundeskartellamt hat die IKK im Jahr 1982 in Berlin, dem damaligen Sitz des Amtes, ins Leben gerufen. Seitdem führt die IKK alle zwei Jahre Vertreter von Wettbewerbsbehörden und andere Wettbewerbsexperten aus der ganzen Welt zusammen. Sie hat sich zu einer der renommiertesten internationalen Veranstaltungen der Wettbewerbspolitik entwickelt. Zur Tagung in Hamburg werden über 300 Teilnehmer aus rund 60 Ländern erwartet. Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung stehen Fragen der Marktbeherrschung.

Die 14. Internationale Kartellkonferenz steht unter dem Generalthema: "Marktbeherrschende Unternehmen - Auf schmalem Grat zwischen Regulierung und Kartellrecht"
Zur Eröffnung der Tagung am 27. April 2009 werden nach einem Grußwort des Ersten Bürgermeisters und Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Ole von Beust, der Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Herr Dr. Walther Otremba, der Vorsitzende der Monopolkommission, Herr Professor Dr. Justus Haucap und der Vorstandsvorsitzende der E.ON AG, Herr Dr. Wulf Bernotat, sprechen. Es schließen sich zwei Podiumsdiskussionen an, in denen einzelne Aspekte des Umgangs mit Marktbeherrschung eingehender beleuchtet werden.

Eine erste Diskussionsrunde unter der Überschrift "Entlassung aus der Regulierung - Wann und wie?"
wird sich am Nachmittag des 27. April 2009 der Abgrenzung zwischen Regulierung und kartellrechtlicher Aufsicht und dem Übergang vom einen zum anderen Regime widmen sowie die Frage behandeln, welche Bedeutung dem Kriterium der Marktbeherrschung dabei zukommt. Es diskutieren Ralph Dommermuth, Vorsitzender des Vorstands der United Internet AG, Professor Dr. Jacques Steenbergen, Generaldirektor der Belgischen Wettbewerbsbehörde, Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, René Obermann, Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Telekom AG und Dr. A Jorge Padilla, Managing Director der LECG Corporation. Geleitet wird die Diskussion von Dr. Karen Horn, Leiterin des Hauptstadtbüros des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln. Der zweite Konferenztag wird mit einem einleitenden Vortrag von Frau Neelie Kroes, Mitglied der Europäischen Kommission beginnen. Im Anschluss wird die zweite Podiumsdiskussion stattfinden.

Diese trägt den Titel:
"'Marktbeherrschendes Unternehmen' - was nun? Folgen einer kartellrechtlichen Einordnung"

Sie wird sich - losgelöst von der Grenzziehung zwischen Kartellrecht und Regulierungsrecht - mit den Fragen und Problemen befassen, die sich aus der Einordnung eines Unternehmens als marktbeherrschend ergeben. Unter der Moderation von Dr. Frank Montag, Vorsitzender der Studienvereinigung Kartellrecht e.V., diskutieren Stefan H. Lauer, Mitglied des Vorstands der Deutsche Lufthansa AG, Philip Lowe, Generaldirektor der GD Wettbewerb der Europäischen Kommission, Louise Pentland, Chief Legal Officer and Senior Vice President for Legal and IPR der Nokia Corporation, Margret Suckale, Mitglied des Vorstands der DB Mobility Logistics AG und Vorsitzende des Vorstands des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V. (FIW). (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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