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Entlassung aus der Regulierung - Wann und wie?


Marktbeherrschende Unternehmen - Auf schmalem Grat zwischen Regulierung und Kartellrecht
Bundeskartellamt lädt zur Internationalen Kartellkonferenz nach Hamburg


(28.04.09) - Das Bundeskartellamt veranstaltet vom 27. bis 28. April 2009 seine 14. Internationale Kartellkonferenz (IKK). Veranstaltungsort ist dieses Jahr erstmals Hamburg. Das Bundeskartellamt hat die IKK im Jahr 1982 in Berlin, dem damaligen Sitz des Amtes, ins Leben gerufen. Seitdem führt die IKK alle zwei Jahre Vertreter von Wettbewerbsbehörden und andere Wettbewerbsexperten aus der ganzen Welt zusammen. Sie hat sich zu einer der renommiertesten internationalen Veranstaltungen der Wettbewerbspolitik entwickelt. Zur Tagung in Hamburg werden über 300 Teilnehmer aus rund 60 Ländern erwartet. Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung stehen Fragen der Marktbeherrschung.

Die 14. Internationale Kartellkonferenz steht unter dem Generalthema: "Marktbeherrschende Unternehmen - Auf schmalem Grat zwischen Regulierung und Kartellrecht"
Zur Eröffnung der Tagung am 27. April 2009 werden nach einem Grußwort des Ersten Bürgermeisters und Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Ole von Beust, der Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Herr Dr. Walther Otremba, der Vorsitzende der Monopolkommission, Herr Professor Dr. Justus Haucap und der Vorstandsvorsitzende der E.ON AG, Herr Dr. Wulf Bernotat, sprechen. Es schließen sich zwei Podiumsdiskussionen an, in denen einzelne Aspekte des Umgangs mit Marktbeherrschung eingehender beleuchtet werden.

Eine erste Diskussionsrunde unter der Überschrift "Entlassung aus der Regulierung - Wann und wie?"
wird sich am Nachmittag des 27. April 2009 der Abgrenzung zwischen Regulierung und kartellrechtlicher Aufsicht und dem Übergang vom einen zum anderen Regime widmen sowie die Frage behandeln, welche Bedeutung dem Kriterium der Marktbeherrschung dabei zukommt. Es diskutieren Ralph Dommermuth, Vorsitzender des Vorstands der United Internet AG, Professor Dr. Jacques Steenbergen, Generaldirektor der Belgischen Wettbewerbsbehörde, Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, René Obermann, Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Telekom AG und Dr. A Jorge Padilla, Managing Director der LECG Corporation. Geleitet wird die Diskussion von Dr. Karen Horn, Leiterin des Hauptstadtbüros des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln. Der zweite Konferenztag wird mit einem einleitenden Vortrag von Frau Neelie Kroes, Mitglied der Europäischen Kommission beginnen. Im Anschluss wird die zweite Podiumsdiskussion stattfinden.

Diese trägt den Titel:
"'Marktbeherrschendes Unternehmen' - was nun? Folgen einer kartellrechtlichen Einordnung"

Sie wird sich - losgelöst von der Grenzziehung zwischen Kartellrecht und Regulierungsrecht - mit den Fragen und Problemen befassen, die sich aus der Einordnung eines Unternehmens als marktbeherrschend ergeben. Unter der Moderation von Dr. Frank Montag, Vorsitzender der Studienvereinigung Kartellrecht e.V., diskutieren Stefan H. Lauer, Mitglied des Vorstands der Deutsche Lufthansa AG, Philip Lowe, Generaldirektor der GD Wettbewerb der Europäischen Kommission, Louise Pentland, Chief Legal Officer and Senior Vice President for Legal and IPR der Nokia Corporation, Margret Suckale, Mitglied des Vorstands der DB Mobility Logistics AG und Vorsitzende des Vorstands des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V. (FIW). (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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