Markt für bezahltes Video on Demand
Bundeskartellamt gibt Erweiterung von 7TV um Maxdome und Eurosport frei
Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben von ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery Communications freigegeben, die gemeinsame Videoplattform 7TV insbesondere um ihre Videostreaming-Angebote "Maxdome" und "Eurosport-Player" zu erweitern. 7TV wurde von ProSiebenSat.1 und Discovery bereits im letzten Jahr gegründet und vom Bundeskartellamt freigegeben. Es bietet bislang Videos zum Abruf und auch Live-Streams von TV-Programmen der Muttergesellschaften an, die beide durch Werbung finanziert werden. Auch die Erweiterung der Kooperation um das Pro7-Angebot "Maxdome" sowie das Discovery-Angebot "Eurosport-Player" als einen zusätzlichen Geschäftsbereich lässt nicht erwarten, dass das Gemeinschaftsunternehmen eine dominante Marktposition erhält.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Maxdome hat zwar ein großes und bekanntes Videoangebot und auch der Eurosport-Player hat mit den Bundesliga-Spielen Bekanntheit erlangt. Der Markt für bezahltes Video on Demand ist jedoch nach wie vor ein stark expandierender Markt und weist etwa mit Amazon, Netflix, ITunes und auch Sky sowie mit öffentlich-rechtlichen Angeboten potente Wettbewerber auf."
Die Beteiligten haben beim Bundeskartellamt ausschließlich die Erweiterung um die genannten eigenen Aktivitäten als Zusammenschluss angemeldet. Hierauf beschränkt sich die Fusionsprüfung und Freigabe des Bundeskartellamts. Soweit 7TV weitere Inhalte oder Kooperationspartner aufnehmen will, ist eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage und der konkreten Ausgestaltung der Kooperation erforderlich. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 30.08.18
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.