Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für Kupfergießwalzdraht


Aurubis darf restliche Anteile an Deutsche Gießdraht übernehmen
Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen



Nach einer Fusionskontrollentscheidung des Bundeskartellamtes darf die Aurubis AG, Hamburg, weitere 40 Prozent der Anteile und damit die alleinige Kontrolle an der Deutsche Gießdraht GmbH, Emmerich am Rhein, erwerben. Bislang ist die Deutsche Gießdraht ein Gemeinschaftsunternehmen von Aurubis und der Codelco Kupferhandel GmbH, Düsseldorf, und produziert Kupfergießwalzdraht ausschließlich für die beiden Mutterunternehmen. Aurubis und Codelco vertreiben den Gießwalzdraht bislang im Wettbewerb zueinander. Abnehmer sind Weiterverarbeiter und einige Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Aurubis ist der mit Abstand größte Hersteller von Kupfergießwalzdraht in Europa. Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Dennoch stehen den Nachfragern nach den verfügbaren Informationen auch nach der Übernahme weitere in- und ausländische Hersteller zur Verfügung, so dass eine Untersagung des Vorhabens im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen wäre."

Kupfergießwalzdraht ist das Basisprodukt für die Kabel- und Drahtindustrie und wird hauptsächlich zu Energiekabeln, Magnetspulen und zu Produkten in der Telekommunikations- und Datentechnik weiterverarbeitet.

Die Deutsche Gießdraht gehört in Europa zu den führenden Produzenten von Gießwalzdraht.

Aurubis, die bis zum Jahre 2009 unter "Norddeutsche Affinerie Aktiengesellschaft" firmierte, ist ein integrierter Kupferproduzent und bereits vor dem Zusammenschluss der mit Abstand größte Anbieter in Europa, der neben der Beteiligung an Deutsche Gießdraht über weitere Produktionsstätten in Europa verfügt.

Mit Codelco wird aufgrund der Übernahme ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Allerdings haben die Nachfrager auch nach dem Zusammenschluss noch Ausweichmöglichkeiten. Mehrere in- und ausländische Hersteller in Europa bieten Kupfergießwalzdraht von vergleichbarer Qualität an. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Nachfrager auch in der Lage sind, ohne größeren Aufwand zu einem anderen Hersteller von Kupfergießwalzdraht zu wechseln und dies in der Vergangenheit teilweise auch getan haben. Den Vortrag von Aurubis, dass die Wettbewerber auch über ausreichend Kapazitäten verfügen, um wechselwillige Nachfrager tatsächlich beliefern zu können, konnten die Ermittlungen im Ergebnis nicht widerlegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen