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Hochpreisige Auskunftsrufnummern


Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 an
Betroffene Verbraucher sollten Forderungen kritisch prüfen


(24.04.15) - Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltungen der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 angeordnet und gleichzeitig zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.

Ortsnetzrufnummern, kostenlose 0800er-Rufnummern oder Service-Dienste-Rufnummern wurden genutzt, um Verbraucher zum Anruf auf die Auskunftsrufnummern 11865 und 11878 zu veranlassen. Hohe Tarife wurden so gezielt verschleiert. Das ist kein zulässiges Geschäftsmodell.

Bei der Bundesnetzagentur gingen vermehrt Beschwerden zu den nun abgeschalteten Auskunftsdiensterufnummern ein. Günstigere Rufnummern wurden zu dem Zweck genutzt, Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Auskunftsrufnummern zu veranlassen, um dort Umsatz zu generieren. Dadurch wurden gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz umgangen. Bei beiden Auskunftsdiensterufnummern wurde zudem festgestellt, dass eine Weitervermittlung oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet.

Weitere Verbraucherinformationen zu Rufnummernmissbrauch und zum verhängten Rechnungslegungsverbot sind im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/Rufnummernmissbrauch veröffentlicht. Verbraucher können sich zudem an die Hotline 0291/9955-206 wenden.
(Bundesnetzagentur: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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