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Fusionskontrolle und Kartellrecht


Kartellbehörden zeigen keine Bereitschaft zur Lockerung der Fusionskontrolle in der aktuellen Wirtschaftskrise
"CMS Guide to Merger Control in Europe" neu aufgelegt: Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften


(18.06.09) - CMS Hasche Sigle, Anbieterin von Rechts- und Steuerberatung in Europa, legt jetzt die vierte Auflage des "CMS Guide to Merger Control in Europe" vor. Der Führer liefert detaillierte Informationen zu 44 europäischen Fusionskontrollordnungen (einschließlich der Fusionskontrolle nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum).

Inzwischen haben nahezu alle europäischen Länder Vorschriften zur Fusionskontrolle implementiert. Immer öfter belegen europäische Kartellbehörden Unternehmen im Falle der Nichtanmeldung von Unternehmenstransaktionen mit hohen Geldbußen. So verhängte die Europäische Kommission erst kürzlich bei einem Unternehmen, das einen Beteiligungserwerb ohne die vorherige Zustimmung durch Brüssel durchgeführt hatte, eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro.

In manchen Fällen kommt es zu Verzögerungen, weil sich die Kartellbehörden im Falle des Vollzugs eines Unternehmenszusammenschlusses ohne vorherige Freigabe nicht an Prüfungsfristen gebunden fühlen. Bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Konferenz des International Competition Network (ICN) am 3. Juni 2009 wurde deutlich, dass eine flexiblere Haltung der Kartellbehörden in der aktuellen Wirtschaftskrise nicht zu erwarten ist.

Der CMS Guide to Merger Control in Europe mit begleitender CD-ROM bündelt die Expertise und Erfahrung von über 140 Kartellrechtsspezialisten der CMS Competition Practice Group aus 21 Ländern Europas.

Dazu Harald Kahlenberg, Leiter der CMS Competition Practice Group und Partner bei CMS Hasche Sigle: "Der CMS Guide to Merger Control in Europe 2009 ist ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften in sämtlichen europäischen Ländern. Wie schon in den vorherigen Ausgaben liegt der Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe auf den aus praktischer Sicht wichtigsten Themen im Bereich Fusionskontrolle. Sie ist somit optimal auf die Bedürfnisse von Unternehmensjuristen im Hinblick auf die Beratung bei Transaktionen sowie deren Strukturierung zugeschnitten." (CMS Hasche Sigle: ra)

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Nach wettbewerblichen Bedenken

    Ansys Inc., Canonburg (USA), hat die Anmeldung des Erwerbs einer Minderheitsbeteiligung von knapp 35 Prozent an der Safe Parent Inc., Farmington Hills (USA) (bekannt unter der Marke "Humanetics"), zurückgenommen, nachdem das Bundeskartellamt den betroffenen Unternehmen seine wettbewerblichen Bedenken gegen den Anteilserwerb mitgeteilt hatte.

  • Dauerhaft eine zu hohe Marktmacht

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Uniklinik Heidelberg einen Mehrheitsanteil an der Uniklinik Mannheim zu erwerben, nach intensiver wettbewerbsrechtlicher Prüfung untersagt. Das Universitätsklinikum Mannheim ("UKMA") ist das ehemalige Städtische Klinikum Mannheim, das seit dem Jahr 2001 die Bezeichnung Universitätsklinikum führen darf. Das UKMA gehört der Stadt Mannheim, während das Universitätsklinikum Heidelberg ("UKHD"), wie die anderen drei baden-württembergischen Unikliniken in Freiburg, Tübingen und Ulm, im Eigentum des Landes steht. Die medizinische Fakultät Mannheim ist zwar bisher schon in die Universität Heidelberg eingebunden, dies berührt aber nicht die Selbständigkeit des Krankenhausbetriebes der Universitätsklinik Mannheim.

  • VW und Rivian dürfen Joint Venture gründen

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) von Volkswagen und dem US-amerikanischen Elektroautobauer Rivian sowie den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Rivian Automotive Inc. durch VW fusionskontrollrechtlich freigegeben. An dem Joint Venture sollen VW und Rivian jeweils zu 50 Prozent beteiligt sein.

  • Evidenz zu Branchen näher ausgewertet

    Die EU-Kommission hat den Bericht "Protecting competition in a changing world" vorgelegt. Der Bericht behandelt die Frage, wie sich die Wettbewerbsbedingungen in der EU in den letzten 20 bis 25 Jahren entwickelt haben.

  • Scoring beim Online-Shopping

    Das Bundeskartellamt hat den Abschlussbericht zu seiner verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchung "Scoring beim Online-Shopping" vorgelegt. Das Bundeskartellamt kommt zu dem Ergebnis, dass Online-Händler, Zahlungsdienstleister und Auskunfteien die geltenden Vorgaben des Verbraucherrechts nicht immer einhalten.

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