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Fusionskontrolle und Kartellrecht


Kartellbehörden zeigen keine Bereitschaft zur Lockerung der Fusionskontrolle in der aktuellen Wirtschaftskrise
"CMS Guide to Merger Control in Europe" neu aufgelegt: Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften


(18.06.09) - CMS Hasche Sigle, Anbieterin von Rechts- und Steuerberatung in Europa, legt jetzt die vierte Auflage des "CMS Guide to Merger Control in Europe" vor. Der Führer liefert detaillierte Informationen zu 44 europäischen Fusionskontrollordnungen (einschließlich der Fusionskontrolle nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum).

Inzwischen haben nahezu alle europäischen Länder Vorschriften zur Fusionskontrolle implementiert. Immer öfter belegen europäische Kartellbehörden Unternehmen im Falle der Nichtanmeldung von Unternehmenstransaktionen mit hohen Geldbußen. So verhängte die Europäische Kommission erst kürzlich bei einem Unternehmen, das einen Beteiligungserwerb ohne die vorherige Zustimmung durch Brüssel durchgeführt hatte, eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro.

In manchen Fällen kommt es zu Verzögerungen, weil sich die Kartellbehörden im Falle des Vollzugs eines Unternehmenszusammenschlusses ohne vorherige Freigabe nicht an Prüfungsfristen gebunden fühlen. Bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Konferenz des International Competition Network (ICN) am 3. Juni 2009 wurde deutlich, dass eine flexiblere Haltung der Kartellbehörden in der aktuellen Wirtschaftskrise nicht zu erwarten ist.

Der CMS Guide to Merger Control in Europe mit begleitender CD-ROM bündelt die Expertise und Erfahrung von über 140 Kartellrechtsspezialisten der CMS Competition Practice Group aus 21 Ländern Europas.

Dazu Harald Kahlenberg, Leiter der CMS Competition Practice Group und Partner bei CMS Hasche Sigle: "Der CMS Guide to Merger Control in Europe 2009 ist ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften in sämtlichen europäischen Ländern. Wie schon in den vorherigen Ausgaben liegt der Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe auf den aus praktischer Sicht wichtigsten Themen im Bereich Fusionskontrolle. Sie ist somit optimal auf die Bedürfnisse von Unternehmensjuristen im Hinblick auf die Beratung bei Transaktionen sowie deren Strukturierung zugeschnitten." (CMS Hasche Sigle: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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