Kartellbehörden zeigen keine Bereitschaft zur Lockerung der Fusionskontrolle in der aktuellen Wirtschaftskrise "CMS Guide to Merger Control in Europe" neu aufgelegt: Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften
(18.06.09) - CMS Hasche Sigle, Anbieterin von Rechts- und Steuerberatung in Europa, legt jetzt die vierte Auflage des "CMS Guide to Merger Control in Europe" vor. Der Führer liefert detaillierte Informationen zu 44 europäischen Fusionskontrollordnungen (einschließlich der Fusionskontrolle nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum).
Inzwischen haben nahezu alle europäischen Länder Vorschriften zur Fusionskontrolle implementiert. Immer öfter belegen europäische Kartellbehörden Unternehmen im Falle der Nichtanmeldung von Unternehmenstransaktionen mit hohen Geldbußen. So verhängte die Europäische Kommission erst kürzlich bei einem Unternehmen, das einen Beteiligungserwerb ohne die vorherige Zustimmung durch Brüssel durchgeführt hatte, eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro.
In manchen Fällen kommt es zu Verzögerungen, weil sich die Kartellbehörden im Falle des Vollzugs eines Unternehmenszusammenschlusses ohne vorherige Freigabe nicht an Prüfungsfristen gebunden fühlen. Bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Konferenz des International Competition Network (ICN) am 3. Juni 2009 wurde deutlich, dass eine flexiblere Haltung der Kartellbehörden in der aktuellen Wirtschaftskrise nicht zu erwarten ist.
Der CMS Guide to Merger Control in Europe mit begleitender CD-ROM bündelt die Expertise und Erfahrung von über 140 Kartellrechtsspezialisten der CMS Competition Practice Group aus 21 Ländern Europas.
Dazu Harald Kahlenberg, Leiter der CMS Competition Practice Group und Partner bei CMS Hasche Sigle: "Der CMS Guide to Merger Control in Europe 2009 ist ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften in sämtlichen europäischen Ländern. Wie schon in den vorherigen Ausgaben liegt der Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe auf den aus praktischer Sicht wichtigsten Themen im Bereich Fusionskontrolle. Sie ist somit optimal auf die Bedürfnisse von Unternehmensjuristen im Hinblick auf die Beratung bei Transaktionen sowie deren Strukturierung zugeschnitten." (CMS Hasche Sigle: ra)
CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief
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Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."
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