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Fusionskontrolle und Kartellrecht


Kartellbehörden zeigen keine Bereitschaft zur Lockerung der Fusionskontrolle in der aktuellen Wirtschaftskrise
"CMS Guide to Merger Control in Europe" neu aufgelegt: Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften


(18.06.09) - CMS Hasche Sigle, Anbieterin von Rechts- und Steuerberatung in Europa, legt jetzt die vierte Auflage des "CMS Guide to Merger Control in Europe" vor. Der Führer liefert detaillierte Informationen zu 44 europäischen Fusionskontrollordnungen (einschließlich der Fusionskontrolle nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum).

Inzwischen haben nahezu alle europäischen Länder Vorschriften zur Fusionskontrolle implementiert. Immer öfter belegen europäische Kartellbehörden Unternehmen im Falle der Nichtanmeldung von Unternehmenstransaktionen mit hohen Geldbußen. So verhängte die Europäische Kommission erst kürzlich bei einem Unternehmen, das einen Beteiligungserwerb ohne die vorherige Zustimmung durch Brüssel durchgeführt hatte, eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro.

In manchen Fällen kommt es zu Verzögerungen, weil sich die Kartellbehörden im Falle des Vollzugs eines Unternehmenszusammenschlusses ohne vorherige Freigabe nicht an Prüfungsfristen gebunden fühlen. Bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Konferenz des International Competition Network (ICN) am 3. Juni 2009 wurde deutlich, dass eine flexiblere Haltung der Kartellbehörden in der aktuellen Wirtschaftskrise nicht zu erwarten ist.

Der CMS Guide to Merger Control in Europe mit begleitender CD-ROM bündelt die Expertise und Erfahrung von über 140 Kartellrechtsspezialisten der CMS Competition Practice Group aus 21 Ländern Europas.

Dazu Harald Kahlenberg, Leiter der CMS Competition Practice Group und Partner bei CMS Hasche Sigle: "Der CMS Guide to Merger Control in Europe 2009 ist ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zum genauen Verständnis der Fusionskontrollvorschriften in sämtlichen europäischen Ländern. Wie schon in den vorherigen Ausgaben liegt der Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe auf den aus praktischer Sicht wichtigsten Themen im Bereich Fusionskontrolle. Sie ist somit optimal auf die Bedürfnisse von Unternehmensjuristen im Hinblick auf die Beratung bei Transaktionen sowie deren Strukturierung zugeschnitten." (CMS Hasche Sigle: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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