Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Condor und LOT dürfen fusionieren


Condor / LOT: Die Prüfung des Zusammenschlussvorhabens hat ergeben, dass es zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen gibt
Condor wird derzeit in Eigenverwaltung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens geführt



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Condor Flugdienst GmbH durch die Polska Grupa Lotnicza (PGL) freigegeben. Zu der im polnischen Staatsbesitz befindlichen PGL gehört u.a. die polnische Fluggesellschaft LOT. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zwischen Condor und LOT kommt es durch den Zusammenschluss zu keinen relevanten Überschneidungen. Vielmehr ergänzen sich die Unternehmen, so dass Condor im Wettbewerb zum deutschen Marktführer Lufthansa gestärkt wird. Wir konnten das Vorhaben zügig freigeben und tragen so dazu bei, dass die Condor nach den Turbulenzen der vergangenen Monate eine Zukunft als Luftverkehrsunternehmen in Deutschland hat."

Condor ist eine deutsche Charterfluggesellschaft, die aber neben dem Verkauf von Sitzplatzkontingenten in großem Umfang auch Flugtickets für Individualreisende vertreibt. Condor bietet Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge zu ca. 80 Zielen in Europa, Asien, Afrika und Amerika an, überwiegend jedoch zu den Warmwasserzielen rund ums Mittelmeer. Flüge nach Polen bietet Condor bislang nicht an. Das Unternehmen gehörte bislang zu der britischen Thomas Cook Gruppe, die im September 2019 Insolvenz beantragt hatte. Seitdem wurde Condor in Eigenverwaltung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens geführt.

LOT hat seine Basen in Polen sowie in Budapest und führt Flüge überwiegend zwischen Warschau und Budapest sowie zwischen verschiedenen Zielen in Europa, Amerika und Asien. Neben Flugverbindungen für Individualreisende bietet LOT Reiseveranstaltern von Polen ausgehende Charterflüge an. LOT fliegt auch eine Reihe von Flughäfen in Deutschland an.

Die Prüfung des am 5. Februar 2020 beim Bundeskartellamt angemeldeten Zusammenschlussvorhabens hat ergeben, dass es zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen gibt, da sie nicht dieselben Flugstrecken bedienen. Auch bezogen auf die Slot-Situation an einigen vom Zusammenschluss betroffenen deutschen Flughäfen entfällt auf die Beteiligten nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Start- und Landerechten, sodass auch dort nicht von zusammenschlussbedingten Wettbewerbsproblemen auszugehen ist. Das Vorhaben konnte daher zügig freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 07.05.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen