Condor und LOT dürfen fusionieren
Condor / LOT: Die Prüfung des Zusammenschlussvorhabens hat ergeben, dass es zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen gibt
Condor wird derzeit in Eigenverwaltung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens geführt
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Condor Flugdienst GmbH durch die Polska Grupa Lotnicza (PGL) freigegeben. Zu der im polnischen Staatsbesitz befindlichen PGL gehört u.a. die polnische Fluggesellschaft LOT. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zwischen Condor und LOT kommt es durch den Zusammenschluss zu keinen relevanten Überschneidungen. Vielmehr ergänzen sich die Unternehmen, so dass Condor im Wettbewerb zum deutschen Marktführer Lufthansa gestärkt wird. Wir konnten das Vorhaben zügig freigeben und tragen so dazu bei, dass die Condor nach den Turbulenzen der vergangenen Monate eine Zukunft als Luftverkehrsunternehmen in Deutschland hat."
Condor ist eine deutsche Charterfluggesellschaft, die aber neben dem Verkauf von Sitzplatzkontingenten in großem Umfang auch Flugtickets für Individualreisende vertreibt. Condor bietet Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge zu ca. 80 Zielen in Europa, Asien, Afrika und Amerika an, überwiegend jedoch zu den Warmwasserzielen rund ums Mittelmeer. Flüge nach Polen bietet Condor bislang nicht an. Das Unternehmen gehörte bislang zu der britischen Thomas Cook Gruppe, die im September 2019 Insolvenz beantragt hatte. Seitdem wurde Condor in Eigenverwaltung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens geführt.
LOT hat seine Basen in Polen sowie in Budapest und führt Flüge überwiegend zwischen Warschau und Budapest sowie zwischen verschiedenen Zielen in Europa, Amerika und Asien. Neben Flugverbindungen für Individualreisende bietet LOT Reiseveranstaltern von Polen ausgehende Charterflüge an. LOT fliegt auch eine Reihe von Flughäfen in Deutschland an.
Die Prüfung des am 5. Februar 2020 beim Bundeskartellamt angemeldeten Zusammenschlussvorhabens hat ergeben, dass es zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen gibt, da sie nicht dieselben Flugstrecken bedienen. Auch bezogen auf die Slot-Situation an einigen vom Zusammenschluss betroffenen deutschen Flughäfen entfällt auf die Beteiligten nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Start- und Landerechten, sodass auch dort nicht von zusammenschlussbedingten Wettbewerbsproblemen auszugehen ist. Das Vorhaben konnte daher zügig freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 07.05.20
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.