Datenschutzregeln und Kartellrecht
EuGH-Entscheidung im Facebook-Verfahren: Bundeskartellamt darf Datenschutzbestimmungen berücksichtigen
Hervorragendes Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf. Das Verfahren vor dem EuGH geht zurück auf die Entscheidung des Bundeskartellamtes in Sachen Meta (Facebook) aus 2019. In dieser untersagte das Bundeskartellamt Meta per Beschluss, insb. Daten ohne Einwilligung der Nutzenden aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Hiergegen legte Meta Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) ein. Dieses legte dem EuGH diverse Fragen vor, um zu klären, wie bestimmte Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind und ob das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch DSGVO-Normen berücksichtigen darf.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Urteil ist ein hervorragendes Signal für die Kartellrechtsdurchsetzung in der digitalen Wirtschaft. Daten sind dort ein entscheidender Faktor für die Begründung von Marktmacht. Die Nutzung der sehr persönlichen Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die großen Internetkonzerne kann auch kartellrechtlich missbräuchlich sein. Datenschutzregeln sind auch von den Wettbewerbsbehörden bei der Anwendung des Kartellrechts zu berücksichtigen. Das Urteil wird weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsmodellen der Datenwirtschaft haben. Bei der Rechtsdurchsetzung ist es wichtig, dass wir weiterhin eng mit den Datenschutzbehörden zusammenarbeiten."
Unter Beachtung der Ausführungen des EuGHs kann nun das vor dem OLG Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren in Sachen Facebook fortgesetzt werden.
Ungeachtet des Verfahrens befinden sich Meta und das Bundeskartellamt in Gesprächen über die Umsetzung des Beschlusses vom Februar 2019. Mit Einführung der Kontenübersicht hat Meta hierfür wesentliche Voraussetzungen geschaffen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 26.09.23
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.