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Einstieg von Burda bei Noweda


Bundeskartellamt erlaubt den Einstieg von Burda bei der digitalen Plattform "IhreApotheken.de" von Noweda
Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung



Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Noweda Apothekengenossenschaft eG, Essen, und dem Burda Verlag GmbH, München, fusionskontrollrechtlich freigegeben. Die als Pharma-Großhändler tätige Noweda ist ein Verbund von mehreren tausend Apotheken. Sie betreibt das Portal "IhreApotheken.de", das elektronische Bestellungen von Arzneimitteln bei Vor-Ort-Apotheken über eine zentrale Plattform ermöglicht. Der Burda-Verlag stellt u.a. Medizininformationen für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung ("my life", netdoctor.de).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei Noweda. Das Vorhaben folgt dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln. Die Plattform "IhreApotheken.de" von Noweda steht mit weiteren Apotheken- und Gesundheitsplattformen in intensivem Wettbewerb, z.B. mit reinen Versandapotheken oder mit "gesund.de" von Phoenix und Noventi. Nach wie vor sind die Apotheken im Noweda-Verbund frei darin zu wählen, welche Plattformen sie nutzen wollen. Es kommt gerade in dieser frühen Marktphase darauf an, die parallele Nutzung und den Wechsel zwischen Plattformen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Apotheken zu ermöglichen."

Als einer der bedeutendsten bundesweiten Pharma-Großhändler betreibt Noweda die Apothekenplattform "Ihre Apotheken.de" bereits seit 2019. Sie zeigt u.a. die nächstgelegenen, teilnehmenden Apotheken an. Die Plattform ermöglicht eine Suche nach Produkten, aber keinen unmittelbaren Preisvergleich, da die Preise nur im Bereich der konkret ausgewählten Apotheke gezeigt werden. Rezepte können in Papierform oder als E-Rezept hochgeladen werden. Die Lieferbedingungen für die bestellten Produkte, also Selbstabholung oder Botenlieferung, hängen von der individuellen Vereinbarung mit der Apotheke ab.

Der Medienkonzern Burda ist bereits über den sog. Zukunftspakt Apotheke zusammen mit Noweda im Digitalisierungsprozess der stationären Apotheken engagiert. Diese Aktivitäten sollen unter dem Dach des geplanten Gemeinschaftsunternehmen vereint werden. Für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen ist es zu früh. Das hängt auch von der zukünftigen Ausgestaltung und dem tatsächlichen Betrieb der Plattformen ab.

Hintergrund:
Mit der schrittweisen Einführung des E-Rezepts ab diesem Jahr kann es im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln einen erheblichen Innovationsschub geben. Teilweise wird sogar erwartet, dass das E-Rezept zum Game-Changer wird. So könnten die schnelle elektronische Übermittlung, rasche Botendienste und Abholautomaten für mehr Service sorgen. Verschiedene Akteure entwickeln momentan digitale Angebote in diesem Bereich. Ende 2020 hatte das Bundeskartellamt die Gründung der digitalen Gesundheitsplattform von Phoenix und Noventi unter dem Namen "gesund.de" erlaubt, die mit dem Verlag Wort & Bild (Apotheken-Umschau) kooperiert.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.09.22
Newsletterlauf: 25.10.22


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

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    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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