Fusionskontrolle bei Krankenhäusern
Bundeskartellamt genehmigt Krankenhausfusion in Flensburg
Der geplante Zusammenschluss betrifft insbesondere die Patienten aus dem regionalen Marktgebiet "Grenzland Schleswig-Holstein", das sich in Schleswig-Holstein südlich der dänischen Grenze auf dem Festland von der Nordsee bis zur Ostsee erstreckt und die Nordseeinseln Amrum und Föhr einschließt
Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung des Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospitals, Flensburg, und des somatischen Bereichs des Diakonissenkrankenhauses, Flensburg, in gemeinsamer Trägerschaft genehmigt. Beide Standorte sollen durch einen zentralen Neubau in Flensburg ersetzt werden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "In der Region im nördlichen Schleswig-Holstein haben die beiden Häuser eine deutlich führende Marktposition und vereinen hohe Marktanteile. Es handelt sich um die einzigen Krankenhäuser in Flensburg. Wir haben das Vorhaben daher sehr intensiv geprüft. Der Zusammenschluss wird aber zu keiner wesentlichen Beschränkung des Wettbewerbs und der Ausweichmöglichkeiten für die Patienten führen. Die beiden Kliniken kooperieren seit vielen Jahren miteinander und sind weitgehend auf unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert. Eine Befragung der niedergelassenen Ärzte hat deutlich gemacht, dass hauptsächlich die Krankenhäuser anderer Träger außerhalb von Flensburg eine Alternative für die Patienten darstellen würden. Von einer Dämpfung des Wettbewerbs zwischen den beiden Häusern war daher nicht auszugehen."
Das von der katholischen Malteser-Gruppe betriebene St. Franziskus-Hospital ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit rund 340 Betten. Die Gruppe betreibt in Flensburg zudem ein medizinisches Versorgungszentrum. Das Diakonissenkrankenhaus gehört der Ev.-luth. Diakonissenanstalt zu Flensburg und verfügt als Schwerpunktversorger über rund 500 Betten. Die beiden Krankenhäuser kooperieren seit vielen Jahren miteinander und haben mit der Bildung des Medizinischen Klinik-Verbunds Flensburg seit 2006 eine umfassende medizinische Arbeitsteilung vereinbart. Die Diakonissenanstalt betreibt zudem mehrere Medizinische Versorgungszentren, hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Margarethen-Klinik in Kappeln mit 17 Betten und betreibt gemeinsam mit dem St. Franziskus-Hospital in der Stadt Flensburg das Katharinen Hospiz am Park, ein ökumenisches Zentrum für Hospizarbeit und Palliativmedizin.
Der geplante Zusammenschluss betrifft insbesondere die Patienten aus dem regionalen Marktgebiet "Grenzland Schleswig-Holstein", das sich in Schleswig-Holstein südlich der dänischen Grenze auf dem Festland von der Nordsee bis zur Ostsee erstreckt und die Nordseeinseln Amrum und Föhr einschließt. Hier erreichen die beiden Flensburger Krankenhäuser eine weit führende Stellung und sehr hohe Marktanteile.
Die Ermittlungen lassen erwarten, dass die Patienten aus dem relevanten Marktgebiet im Falle von Leistungs- oder Qualitätsverschlechterungen nach entsprechender Beratung durch die niedergelassenen Ärzte hauptsächlich die Krankenhäuser anderer Träger für eine stationäre Behandlung aufsuchen werden. Abwandernde Patienten können die Beteiligten nach den Angaben der niedergelassenen Ärzte weitgehend nicht in einem der eigenen Krankenhausstandorte auffangen, sondern gehen ihnen verloren. Wesentliche Wettbewerber der Beteiligten sind die Krankenhäuser des Klinikums Nordfriesland in Niebüll und in Wyk/Föhr, die Helios Klinik Schleswig und die imland Klinik in Eckernförde. Diese Häuser verfügen auch über hinreichende freie Kapazitäten, um abwandernde Patienten des Diakonissenkrankenhauses bzw. des St. Franziskus-Hospitals aufzunehmen. Der Qualitätswettbewerb der Krankenhäuser in der Region bleibt so gesichert.
Hintergrund – Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:
Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Juli 2020 wurden von insgesamt 325 angemeldeten Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.
(Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 28.10.20
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