Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Fusionsvorhaben im Bereich Agrarhandel


Bundeskartellamt genehmigt Zusammengehen von Beiselen und ATR – Rücknahme der Anmeldung bei RWZ / Raiwa
Vorhaben betrifft die Märkte für Erfassung von Getreide und Ölsaaten sowie den Handel mit Saatgut, Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln an Landwirte



Im Bereich Agrarhandel hat das Bundeskartellamt das Fusionsvorhaben von Beiselen und ATR freigegeben. Die Anmeldung des Fusionsvorhabens von RWZ und Raiwa wurde hingegen nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens Ende letzten Jahres von den Beteiligten zurückgenommen. ATR ist schwerpunktmäßig im Agrar-Einzelhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Brandenburg aktiv, während Beiselen deutschlandweit im Agrar-Großhandel tätig ist und ein Netzwerk an Standorten in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Einzelhandelsgeschäft unterhält. Die ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg, und die Beiselen Holding GmbH, Ulm, wollen ihre Aktivitäten unter einer gemeinsamen Holding zusammenlegen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir haben nach sorgfältiger Prüfung beim Vorhaben von Beiselen und ATR keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Die starke Marktposition der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns wird durch ähnlich starke Wettbewerber eingeschränkt. Unsere wettbewerbliche Prüfung betraf insbesondere den Großraum Rostock, in dem ATR eine führende Marktposition innehat. Trotz der Zusammenlegung der Geschäftsaktivitäten sehen wir aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der existierende intensive Wettbewerb durch das Vorhaben erheblich eingeschränkt werden würde. Anders als ATR bisher, sind die Wettbewerber auch heute schon in den Großhandel integriert, so dass das Vorhaben insoweit nicht zu einem einseitigen Wettbewerbsvorteil führt. Bei der Prüfung haben wir auch berücksichtigt, dass die Märkte für Pflanzenschutz in den letzten Jahren geschrumpft sind, wodurch Überkapazitäten bestehen."

Beiselen ist ein privater Agrarhändler auf Groß- und Einzelhandelsebene mit fast 1,3 Mrd. Euro Umsatz (2019) und Schwerpunkt in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. ATR ist ein Familienunternehmen, das im Jahr 2019 ca. 800 Mio. EUR Umsatz überwiegend im Agrarhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erzielte.

Das Vorhaben betrifft die Märkte für Erfassung von Getreide und Ölsaaten sowie den Handel mit Saatgut, Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln an Landwirte. Räumlich überschneiden sich die Tätigkeiten beider Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, so dass hier der Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung lag.

Im Großraum Rostock ergeben sich hohe gemeinsame Marktanteile der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte. Neben den Beteiligten gibt es mit HaGe Nord und Ceravis jedoch zwei weitere ähnliche starke Wettbewerber, die bisher schon vertikal mit dem Großhandel integriert bzw. verflochten sind. Es ist nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erwarten, dass der intensive Wettbewerb durch die Fusion eingeschränkt werden würde. Das Vorhaben konnte daher in der ersten Phase der Fusionsprüfung freigegeben werden.

Rücknahme der Anmeldung beim Fusionsvorhaben RWZ / Raiwa
Ebenfalls den Bereich Agrarhandel betrifft das Fusionsvorhaben der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln (RWZ), und Raiffeisen Waren GmbH, Kassel (Raiwa). Die Parteien haben nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens durch das Bundeskartellamt die Anmeldung am 28. Dezember 2020 zurückgenommen. Die Parteien wollen das Vorhaben umstrukturieren und sind darüber im Gespräch mit dem Bundeskartellamt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 22.03.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen