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Eingriffsmöglichkeiten bei Digitalkonzernen


Erstes Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne
Bundeskartellamt prüft im Facebook/Oculus-Verfahren auch den neuen § 19 a GWB



Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2020 ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook wegen der Verknüpfung von Oculus mit dem Facebook-Netzwerk eingeleitet. Zwischenzeitlich sind am 19. Januar 2021 wichtige Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft getreten. Das Bundeskartellamt weitet deshalb sein Verfahren aus und prüft nun ebenfalls, ob Facebook unter die neuen Regelungen für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (§ 19a GWB) fällt und die Verknüpfung der Dienste hieran zu messen ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die neuen Eingriffsmöglichkeiten bei Digitalkonzernen setzen voraus, dass dem Unternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht. Es handelt sich um das erste Verfahren, in welchem wir von den neuen Regelungen Gebrauch machen." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 18.03.21


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

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    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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