Eingriffsmöglichkeiten bei Digitalkonzernen
Erstes Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne
Bundeskartellamt prüft im Facebook/Oculus-Verfahren auch den neuen § 19 a GWB
Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2020 ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook wegen der Verknüpfung von Oculus mit dem Facebook-Netzwerk eingeleitet. Zwischenzeitlich sind am 19. Januar 2021 wichtige Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft getreten. Das Bundeskartellamt weitet deshalb sein Verfahren aus und prüft nun ebenfalls, ob Facebook unter die neuen Regelungen für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (§ 19a GWB) fällt und die Verknüpfung der Dienste hieran zu messen ist.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die neuen Eingriffsmöglichkeiten bei Digitalkonzernen setzen voraus, dass dem Unternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht. Es handelt sich um das erste Verfahren, in welchem wir von den neuen Regelungen Gebrauch machen." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 18.03.21
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.