Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Krankenhausstandorte sichern


Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Krankenhaus-Zusammenschlüsse in Hamm, Lippstadt und Gronau (Westf.)
Das Bundeskartellamt war mit der Wettbewerbssituation im Bereich der stationären und ambulanten Krankenversorgung in Hamm sowie in Lippstadt aufgrund früherer Untersuchungen bereits sehr gut vertraut



Das Bundeskartellamt hat die beiden parallel angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Krankenhaussparte des Johanniter-Ordens zum Erwerb dreier Evangelischer Krankenhäuser in Hamm, Lippstadt und Gronau/Westfalen (Valeo-Kliniken) einerseits sowie eines katholischen Krankenhauses in Hamm (St. Marien-Hospital) andererseits freigegeben. Neben diesen Akutkrankenhäusern umfasst das Zielgeschäft jeweils auch die von den Krankenhäusern betriebenen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) für die ambulante Krankenversorgung.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Das Bundeskartellamt war mit der Wettbewerbssituation im Bereich der stationären und ambulanten Krankenversorgung in Hamm sowie in Lippstadt aufgrund früherer Untersuchungen bereits sehr gut vertraut. Aus diesem Grund waren die Ermittlungen beschleunigt und konnten innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. In Hamm, aber auch in Lippstadt sowie in Gronau (Westf.) trägt der Einstieg der Johanniter dazu bei, die betroffenen Krankenhausstandorte zu sichern und als Wettbewerber zu erhalten. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs oder Nachteile für Patientinnen und Patienten sind nicht zu befürchten."

Die Johanniter-Gruppe, deren bekannteste Sparte die Johanniter-Unfall-Hilfe sein dürfte, betreibt daneben bundesweit auch neun Krankenhäuser, neun Fach- und Rehakliniken, sieben MVZ, 94 Seniorenhäuser, drei Hospize sowie drei Pflegeschulen. Wie die Ermittlungen des Bundeskartellamts ergaben, steht aber keine dieser Bestandseinrichtungen in direktem Wettbewerb mit den in Hamm, Lippstadt und Gronau neu erworbenen Einrichtungen.

Allerdings führen die Johanniter durch den Erwerb der verschiedenen Krankenhäuser zwei bisher konkurrierende Kliniken in der Stadt Hamm unter dem einheitlichen Dach der Johanniter zusammen, nämlich das Evangelische Krankenhaus Hamm und das katholische St. Marien-Hospital Hamm. Dies hat zur Folge, dass in Hamm die Zahl der unterschiedlichen Krankenhausträger von bisher drei auf zwei (je ein kath. und ein ev. Träger) zurückgeht.

Allerdings hatten die beiden nunmehr von den Johannitern erworbenen Kliniken in Hamm bereits seit vielen Jahren als "Gesundheitsverbund Hamm" eng miteinander kooperiert und ihr Leistungsangebot im Laufe der Zeit aufeinander abgestimmt. Zudem wird den beiden künftigen Johanniter-Kliniken mit der kath. St. Barbara-Klinik Hamm (Träger: St. Franziskus-Stiftung, Münster) vor Ort zumindest noch ein starker und leistungsfähiger Wettbewerber gegenüberstehen. Weitere Ausweichmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten aus Hamm gibt es im näheren Umkreis der Stadt. Die wettbewerbliche Situation in Lippstadt, wo es weiterhin einen evangelischen und einen katholischen Krankenhausträger gibt, verändert sich durch die Fusion nicht.

Zum Hintergrund:
Neben der Johanniter-Gruppe zählen auch die Johanniter-Stiftung, die Johanniter Unfall-Hilfe e.V., die Johanniter Hilfsgemeinschaften sowie die Johanniter-Schwesternschaft e.V. zur deutschen Gemeinschaft des Johanniterordens. Es handelt sich dabei um den evangelischen Zweig des ursprünglichen Johanniterordens. Der katholisch gebliebene Zweig des Johanniterordens hat sich in "Malteserorden" umbenannt.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.02.23
Newsletterlauf: 17.05.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG (DPAG), sowie gegen die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH eingeleitet.

  • Bewertung der 50+1-Regel

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen.

  • Datenschutzregeln und Kartellrecht

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf.

  • Markt für Tiefkühlpizza ist stark konzentriert

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Galileo Lebensmittel GmbH & Co. KG (Galileo) durch die Unternehmensgruppe Dr. August Oetker KG (Dr. Oetker) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Wettbewerbsverstöße wirksam aufgedecken

    Das Bundeskartellamt hat am 2. Juli 2023 die Funktion einer externen Meldestelle für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz übernommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Zusammenhang melden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen