Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Verteilung der Ausschreibungen


Geldbußen wegen Absprachen bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten
Die an den Absprachen beteiligten Unternehmen kamen – abhängig von der jeweiligen Ausschreibungslage – im Abstand weniger Wochen oder auch mehrerer Monate zu persönlichen Treffen zusammen




Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten verhängt. Das Verfahren ging auf einen Kronzeugenantrag eines weiteren tatbeteiligten Unternehmens, der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, zurück, dem in Anwendung der gesetzlichen Regelung das Bußgeld erlassen wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Von den Absprachen waren mehrere Hundert Ausschreibungen der Stadt Dortmund im Bereich Straßenbauarbeiten in den Jahren 2012 bis 2018 mit einem Auftragsvolumen von insgesamt etwa 18 Millionen Euro betroffen. Die Bauunternehmer haben sich die Aufträge gegenseitig zugeschanzt, indem sie bei persönlichen Treffen jeweils einen bestimmt haben, der den Zuschlag kriegen sollte, in dem er das relativ günstigste Angebot abgeben durfte. Die anderen legten sich mit ihren Angeboten darüber."

Die an den Absprachen beteiligten Unternehmen kamen – abhängig von der jeweiligen Ausschreibungslage – im Abstand weniger Wochen oder auch mehrerer Monate zu persönlichen Treffen zusammen, die wegen der Reiseleidenschaft eines der Kartellanten häufig unter dem Tarnnamen eines "Treffens in Afrika" verabredet wurden. Dabei gingen sie die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund durch und klärten zunächst, wer von ihnen welche Ausschreibung vorliegen und wer daran Interesse hatte. Schließlich einigten sich die Unternehmensvertreter in der Regel schon während der Treffen darauf, wer bei den verschiedenen Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte. Bei der Verteilung der Ausschreibungen kam es unter anderem auf die Art und den Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten sowie die Lage des Objektes und den im Vorfeld kalkulierten Preis an.

Die Unternehmen legten dann in der Runde fest, mit welchem Preis (bei Einzelverträgen) bzw. mit welchen Auf- und Abschlägen auf den von der Stadt Dortmund vorgegebenen Kostenanschlag (bei Zeitverträgen) das beste Angebot abgegeben werden sollte. Die übrigen Kartellbeteiligten legten sich über das preisbeste Angebot.

Neben dem Kronzeugen haben auch die vier anderen Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Mit allen Unternehmen konnte eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erzielt werden. Die Bescheide sind inzwischen rechtskräftig. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.02.23
Newsletterlauf: 17.05.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen