Rhenus darf die Deutsche Binnenreederei übernehmen
Gütertransport per Binnenschiff: Vorhaben weder im Bereich des Binnenschifftransports noch auf den nachgelagerten Logistikmärkten durchgreifende wettbewerbliche Bedenken hervor
Bei der Beurteilung der geplanten Fusion war auch zu beachten, dass die Europäische Kommission die Übernahme der Imperial Shipping Group durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG nahezu zeitgleich geprüft und Ende Juni freigegeben hat
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Deutschen Binnenreederei AG, Berlin, durch die Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, freigegeben. Kerngeschäft der Deutschen Binnenreederei ist der Gütertransport per Binnenschiff insbesondere im Gebiet der nord- und ostdeutschen Wasserstraßen. Rhenus, ein Tochterunternehmen der Rethmann-Gruppe, bietet vielfältige Logistikdienstleistungen an und betreibt dafür ebenfalls eine Flotte von Binnenschiffen, allerdings mit einem deutlichen Schwerpunkt auf dem Rhein.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Trotz einer starken Marktposition der Beteiligten ruft das Vorhaben weder im Bereich des Binnenschifftransports noch auf den nachgelagerten Logistikmärkten durchgreifende wettbewerbliche Bedenken hervor. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Markt für den Binnenschifftransport in Nord- und Ostdeutschland von Überkapazitäten geprägt ist. Dies liegt unter anderem an der rückläufigen Nachfrage nach Schiffsraum, etwa aufgrund des Kohleausstiegs. In eingeschränktem Umfang stehen Verladern zudem alternative Transportmittel wie Bahn und LKW zur Verfügung. Seit einigen Jahren ist eine sukzessive Verlagerung von Schiffstransporten auf die Schiene zu beobachten."
Bei der Beurteilung der geplanten Fusion war auch zu beachten, dass die Europäische Kommission die Übernahme der Imperial Shipping Group durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG nahezu zeitgleich geprüft und Ende Juni freigegeben hat. Die Imperial Shipping Group transportiert, ebenso wie die Rhenus, Güter per Binnenschiff überwiegend auf dem Rheinstrom. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes legen nahe, dass das Rheingebiet einerseits und das Wasserstraßengebiet in Nord- und Ostdeutschland andererseits zwei voneinander zu trennende Marktgebiete bilden. Die jeweils eingesetzten Binnenschiffe unterscheiden sich in ihrer Größe, sodass ein Einsatz im jeweils anderen Gebiet nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich ist.
Durch die gesetzliche Fristverlängerung aufgrund der Corona Pandemie konnte das Zusammenschlussvorhaben trotz eines erheblichen Ermittlungsaufwands innerhalb der ersten Prüfungsphase freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 29.09.20
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