Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Rhenus darf die Deutsche Binnenreederei übernehmen


Gütertransport per Binnenschiff: Vorhaben weder im Bereich des Binnenschifftransports noch auf den nachgelagerten Logistikmärkten durchgreifende wettbewerbliche Bedenken hervor
Bei der Beurteilung der geplanten Fusion war auch zu beachten, dass die Europäische Kommission die Übernahme der Imperial Shipping Group durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG nahezu zeitgleich geprüft und Ende Juni freigegeben hat



Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Deutschen Binnenreederei AG, Berlin, durch die Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, freigegeben. Kerngeschäft der Deutschen Binnenreederei ist der Gütertransport per Binnenschiff insbesondere im Gebiet der nord- und ostdeutschen Wasserstraßen. Rhenus, ein Tochterunternehmen der Rethmann-Gruppe, bietet vielfältige Logistikdienstleistungen an und betreibt dafür ebenfalls eine Flotte von Binnenschiffen, allerdings mit einem deutlichen Schwerpunkt auf dem Rhein.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Trotz einer starken Marktposition der Beteiligten ruft das Vorhaben weder im Bereich des Binnenschifftransports noch auf den nachgelagerten Logistikmärkten durchgreifende wettbewerbliche Bedenken hervor. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Markt für den Binnenschifftransport in Nord- und Ostdeutschland von Überkapazitäten geprägt ist. Dies liegt unter anderem an der rückläufigen Nachfrage nach Schiffsraum, etwa aufgrund des Kohleausstiegs. In eingeschränktem Umfang stehen Verladern zudem alternative Transportmittel wie Bahn und LKW zur Verfügung. Seit einigen Jahren ist eine sukzessive Verlagerung von Schiffstransporten auf die Schiene zu beobachten."

Bei der Beurteilung der geplanten Fusion war auch zu beachten, dass die Europäische Kommission die Übernahme der Imperial Shipping Group durch die Häfen und Güterverkehr Köln AG nahezu zeitgleich geprüft und Ende Juni freigegeben hat. Die Imperial Shipping Group transportiert, ebenso wie die Rhenus, Güter per Binnenschiff überwiegend auf dem Rheinstrom. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes legen nahe, dass das Rheingebiet einerseits und das Wasserstraßengebiet in Nord- und Ostdeutschland andererseits zwei voneinander zu trennende Marktgebiete bilden. Die jeweils eingesetzten Binnenschiffe unterscheiden sich in ihrer Größe, sodass ein Einsatz im jeweils anderen Gebiet nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich ist.

Durch die gesetzliche Fristverlängerung aufgrund der Corona Pandemie konnte das Zusammenschlussvorhaben trotz eines erheblichen Ermittlungsaufwands innerhalb der ersten Prüfungsphase freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 29.09.20



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen