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Erwerb von bis zu 101 Real-Standorten


Bundeskartellamt: Hauptprüfverfahren beim Erwerb von Real-Standorten durch Kaufland eingeleitet
Bei Fusionen im Lebensmitteleinzelhandel befasst sich das Bundeskartellamt neben der Absatzseite stets auch mit dem Verhältnis der Händler zu ihren Lieferanten



Das Bundeskartellamt hat eine vertiefte Prüfung (sogenanntes Hauptprüfverfahren oder 2. Phase) im Fusionsvorhaben des Erwerbs von bis zu 101 Real-Standorten von SCP Retail S.àr.l. (SCP) durch die Kaufland GmbH & Co. KG (Kaufland) eingeleitet, da weitere Ermittlungen zu den betroffenen Absatz- und Beschaffungsmärkten erforderlich sind. Die Europäische Kommission hatte den Fall mit Entscheidung vom 11. Juni 2020 (beim Amt eingegangen am 12. Juni) an das Bundeskartellamt verwiesen. Kaufland ist wie Lidl Mitglied der Schwarz-Gruppe, die der europaweit größte Lebensmitteleinzelhändler ist. SCP Retail ist ein russisches Investitionsunternehmen, das alle über 270 Real-Standorte von der Metro erworben hat.

Bei Fusionen im Lebensmitteleinzelhandel befasst sich das Bundeskartellamt neben der Absatzseite stets auch mit dem Verhältnis der Händler zu ihren Lieferanten. Nach der Verweisungsentscheidung hat das Bundeskartellamt Auskunftsbeschlüsse an über 350 Lebensmittelhersteller versandt, die 17 Produktgruppen betreffen. Damit sollen die aktuellen Struktur- und Machtverhältnisse auf den Märkten für die Beschaffung von Lebensmitteln ermittelt werden. Eine übergreifende Untersuchung der Beschaffungsmärkte hat das Bundeskartellamt zuletzt im Rahmen der Sektoruntersuchung Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel 2014 vorgenommen, die durch die fusionskontrollrechtlichen Ermittlungen nun teilweise ergänzt und aktualisiert werden.

Die Marktbedingungen beim Absatz von Lebensmitteln an Endkunden hat das Bundeskartellamt bereits Ende 2019 im Rahmen des später zurückgenommenen Fusionsvorhabens Redos/Edeka durch Befragung aller Lebensmitteleinzelhändler erhoben. Das Amt geht dabei von lokalen Absatzmärkten um die betroffenen Real-Standorte aus und ermittelt in deren Einzugsbereichen die Marktanteile und Marktverhältnisse. Weitere Ermittlungen zur Absatzseite führt das Bundeskartellamt seit der Fusionsanmeldung von SCP/Kaufland durch.

Zu dem Fusionsvorhaben liegen dem Bundeskartellamt eine Reihe von Beiladungsanträgen vor, über die es demnächst entscheiden wird. Für das Hauptprüfverfahren gilt ab Anmeldungsdatum eine viermonatige Frist, die am 12. Oktober 2020 endet.

Daneben liegen dem Bundeskartellamt bisher keine weiteren prüffähigen Fusionsanmeldungen zum Erwerb von Real-Standorten vor. Zu den fusionskontrollrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es allerdings Vorgespräche des Bundeskartellamtes mit SCP und mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, die an dem Erwerb von Real-Standorten interessiert sind. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 29.09.20



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