Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren


Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung im Bereich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterliegt nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung - Mögliche Wettbewerbsprobleme in diesem Bereich können aber mit Hilfe des Kartellrechts aufgegriffen werden



Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir wollen in dieser frühen Marktphase der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge strukturelle Wettbewerbsprobleme identifizieren, um einen Beitrag zu einem erfolgreichen Ausbau zu leisten. Der Aufbau einer flächendeckenden E-Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Für die Entscheidung von Verbrauchern, auf Elektromobilität umzusteigen, sind die Bedingungen und Preise für das Laden im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung. Der Markt ist natürlich noch im Entstehen. Aber uns erreichen schon jetzt vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an den Ladesäulen."

Nach den Plänen der Bundesregierung soll in Deutschland bis zum Jahr 2030 eine flächendeckende Ladeinfrastruktur entstehen, zu der insbesondere auch öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten gehören. Der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen unterliegt nicht der für Stromnetze geltenden umfassenden Regulierung. Mögliche Wettbewerbsprobleme in diesem Bereich können aber mit Hilfe des Kartellrechts aufgegriffen werden. Für die Gewährleistung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sind neben dem diskriminierungsfreien Zugang zu geeigneten Standorten für Ladesäulen auch die konkreten Nutzungsbedingungen an den Ladesäulen von ausschlaggebender Bedeutung.

Gegenstand der Untersuchung sollen auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern von Ladestationen sein.

Das Bundeskartellamt wird ebenfalls die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen in den Blick nehmen.

Zur Durchführung der Sektoruntersuchung wird das Bundeskartellamt die maßgeblichen Akteure in zwei Ermittlungsphasen befragen. In der ersten Phase sollen vor allem der Stand des Aufbaus der öffentlichen Ladeinfrastruktur und die aktuelle Praxis der Städte, Kommunen und weiterer Akteure bei der Planung und Bereitstellung geeigneter Standorte ermittelt werden. Darauf aufbauend sind in der zweiten Phase vertiefte Ermittlungen vorgesehen, die insbesondere auch Fragen des Zugangs von Mobilitätsdienstleistern und Ladekunden zu den Ladesäulen abdecken.

Die Ermittlungsergebnisse sowie daraus zu ziehende wettbewerbliche Schlussfolgerungen werden im Anschluss der Öffentlichkeit in einem Bericht vorgestellt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 02.10.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen