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Markt des Online-Dating


Bundeskartellamt: Parship und Elite Partner dürfen Lovoo übernehmen
Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen



Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der The Meet Group Inc., USA, durch die ProSiebenSat.1 Gruppe freigegeben. Zu ProSieben Sat.1 gehören seit 2016 unter anderem die Online-Dating-Plattformen Parship und Elite Partner, The Meet Group betreibt international eine Reihe von Online-Dating-Plattformen und ist in Deutschland mit der Online-Dating Plattform Lovoo tätig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs bei den Online Dating-Plattformen durch den Zusammenschluss ist trotz der Marktstärke der beteiligten Unternehmen nicht zu erwarten. Durch den Zusammenschluss kommt es zu einer weiteren Konzentration im Bereich des Online-Dating, die Beteiligten gehören zu den größten Online-Dating Plattformen in Deutschland. Der Markt des Online-Dating ist aber durch dynamisches Wachstum, Marktzutritte und Wettbewerb gekennzeichnet. Zuletzt hat sich insbesondere das Segment der Dating Apps, zu denen neben dem Zielunternehmen Lovoo auch die konkurrierenden Plattformen Tinder oder Badoo gehören, stark entwickelt."

Auch nach dem Zusammenschluss gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten auf andere Anbieter für die Nutzer von Online Dating-Plattformen. Neben den Zusammenschlussbeteiligten ist insbesondere die Match Group mit ihren Plattformen Tinder, Lovescout24, OKCupid, neu.de und Zweisam.de ein bedeutender Wettbewerber.

Die Nutzer setzen häufig parallel mehrere Dating-Plattformen ein, und dem Neukundengeschäft kommt gerade hier eine ausgeprägte Bedeutung zu. Daher ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen Neueintritte von Plattformen wie Bumble oder LemonSwan und auch die Marktanteilszuwächse mobiler Online-Dating Plattformen wie Tinder. Zudem war der geplante Start von Facebook Dating in Europa bei der wettbewerblichen Beurteilung zu berücksichtigen.

Auch im Hinblick auf die starke Stellung von ProSiebenSat.1 auf dem Fernsehwerbemarkt ist eine Wettbewerbsbehinderung nicht zu erwarten. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Bedeutung der Fernsehwerbung vor allem bei der Gewinnung von jüngeren Nutzergruppen abnimmt.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts konnte das Zusammenschlussvorhaben daher noch innerhalb der ersten Prüfungsphase, die gesetzlich aufgrund der Corona Pandemie auf zwei Monate verlängert war, freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 03.10.20



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