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Vergabe eines öffentlichen Auftrags


Digitales Wettbewerbsregister - erfolgreiche Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und ITZBund
Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung



In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Öffentlichen Auftraggebern wird die Prüfung von Ausschlussgründen durch die digitale Abfrage beim Wettbewerbsregister wesentlich erleichtert. So leistet das Register auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

Für den Betrieb des Wettbewerbsregisters nutzt das Bundeskartellamt Standards und Dienste des ITZBund, u.a. auch die E-Akte Bund.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit Unterstützung des ITZBund haben wir ein Stück weit Pionierarbeit geleistet und das komplexe Projekt erfolgreich an den Start gebracht. Zahlreiche Stellen sind bereits digital an das Register angeschlossen und nutzen die Möglichkeit, abzufragen, ob Firmen aufgrund von Rechtsverstößen von Ausschreibungen auszuschließen sind. Es liegen bereits erste Eintragungen von Verstößen vor. Alle öffentlichen Auftraggeber, die noch nicht registriert sind, rufe ich dringend dazu auf, dies unverzüglich nachzuholen. Andernfalls werden sie ihrer gesetzlichen Abfragepflicht nicht nachkommen können."

Dr. Alfred Kranstedt, Direktor des ITZBund, sagte: "Wir freuen uns, dass wir bei diesem wichtigen Projekt das Bundeskartellamt erfolgreich unterstützen konnten. Durch die etablierten technischen und organisatorischen Standards in den modernen Rechenzentren des ITZBund ist der Schutz der sensiblen Daten gewährleistet. Unsere sicheren Rechenzentren sind das notwendige technische Rückgrat und Unterbau für neue Anwendungen wie das digitale Wettbewerbsregister."

Seit dem 1. Dezember 2021 können öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren Abfragen über das Web-Portal des Wettbewerbsregisters durchführen. Ab dem 1. Juni 2022 sind sie dazu verpflichtet, bei bestimmten Auftragswerten das Wettbewerbsregister abzufragen. Bereits jetzt nutzen viele registrierte Auftraggeber die Möglichkeit zur Abfrage bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Ein Leitfaden zur Durchführung von Abfragen steht zum Download auf der Webseite des Registers bereit.

Voraussetzung für die Abfrage ist, dass sich der jeweilige Auftraggeber zuvor beim Wettbewerbsregister registriert hat. Das Verfahren zur Registrierung ist in den Materialien auf der Webseite des Wettbewerbsregisters ausführlich erläutert. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 10.02.22
Newsletterlauf: 12.04.22



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

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    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

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    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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