Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Vergabe eines öffentlichen Auftrags


Digitales Wettbewerbsregister - erfolgreiche Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und ITZBund
Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung



In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Öffentlichen Auftraggebern wird die Prüfung von Ausschlussgründen durch die digitale Abfrage beim Wettbewerbsregister wesentlich erleichtert. So leistet das Register auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

Für den Betrieb des Wettbewerbsregisters nutzt das Bundeskartellamt Standards und Dienste des ITZBund, u.a. auch die E-Akte Bund.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit Unterstützung des ITZBund haben wir ein Stück weit Pionierarbeit geleistet und das komplexe Projekt erfolgreich an den Start gebracht. Zahlreiche Stellen sind bereits digital an das Register angeschlossen und nutzen die Möglichkeit, abzufragen, ob Firmen aufgrund von Rechtsverstößen von Ausschreibungen auszuschließen sind. Es liegen bereits erste Eintragungen von Verstößen vor. Alle öffentlichen Auftraggeber, die noch nicht registriert sind, rufe ich dringend dazu auf, dies unverzüglich nachzuholen. Andernfalls werden sie ihrer gesetzlichen Abfragepflicht nicht nachkommen können."

Dr. Alfred Kranstedt, Direktor des ITZBund, sagte: "Wir freuen uns, dass wir bei diesem wichtigen Projekt das Bundeskartellamt erfolgreich unterstützen konnten. Durch die etablierten technischen und organisatorischen Standards in den modernen Rechenzentren des ITZBund ist der Schutz der sensiblen Daten gewährleistet. Unsere sicheren Rechenzentren sind das notwendige technische Rückgrat und Unterbau für neue Anwendungen wie das digitale Wettbewerbsregister."

Seit dem 1. Dezember 2021 können öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren Abfragen über das Web-Portal des Wettbewerbsregisters durchführen. Ab dem 1. Juni 2022 sind sie dazu verpflichtet, bei bestimmten Auftragswerten das Wettbewerbsregister abzufragen. Bereits jetzt nutzen viele registrierte Auftraggeber die Möglichkeit zur Abfrage bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Ein Leitfaden zur Durchführung von Abfragen steht zum Download auf der Webseite des Registers bereit.

Voraussetzung für die Abfrage ist, dass sich der jeweilige Auftraggeber zuvor beim Wettbewerbsregister registriert hat. Das Verfahren zur Registrierung ist in den Materialien auf der Webseite des Wettbewerbsregisters ausführlich erläutert. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 10.02.22
Newsletterlauf: 12.04.22



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen