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Wettbewerbsverstöße wirksam aufgedecken


Bundeskartellamt ist externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Hinweise im Bereich von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und bei Verstößen gegen den EU Digital Markets Act



Das Bundeskartellamt hat am 2. Juli 2023 die Funktion einer externen Meldestelle für Hinweisgeber nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz übernommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Zusammenhang melden.

Das Bundeskartellamt hat spezielle Meldekanäle eröffnet, um den Schutz der Hinweisgeber nach den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Hinweise können hier - auch anonym - abgegeben werden. Die Identität des Hinweisgebers ist selbst bei namentlich abgegebenen Hinweisen in besonderem Maße geschützt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir ermutigen alle potenziellen Hinweisgeber, von dem Schutz des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes Gebrauch zu machen und uns bei Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen in ihrem beruflichen Umfeld zu kontaktieren. Die erhaltenen Hinweise werden dazu beitragen, dass Kartelle und andere Wettbewerbsverstöße wirksam aufgedeckt und verfolgt werden können. Das neue Meldesystem ergänzt unsere bereits bestehenden Instrumente – etwa unser digitales anonymes Hinweisgebersystem, das Kronzeugenprogramm oder unsere Aktivitäten im Bereich Screening - um Märkte systematisch auf Auffälligkeiten zu untersuchen."

Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts als externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erstreckt sich auf Hinweise im Bereich von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) und bei Verstößen gegen den EU Digital Markets Act (DMA). Für Verstöße betreffend ihren Aufsichtsbereich (z.B. Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierhandel) ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als externe Meldestelle zuständig; Hinweise auf übrige Verstöße nimmt das Bundesamt für Justiz entgegen. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zudem vor, dass Unternehmen eigene interne Meldestellen einrichten müssen. Allerdings hat die hinweisgebende Person das Recht, sich unabhängig von einer internen Meldung jederzeit an die externe Meldestelle beim Bundeskartellamt zu wenden, um eine wirksame Verfolgung zu ermöglichen.

Bereits in der Vergangenheit haben Hinweise von Insidern beim Bundeskartellamt zu einer Vielzahl von Verfahren und zu einer Verhängung von hohen Bußgeldern geführt. So konnte der Wettbewerb wirksam geschützt und weitere Schäden verhindert werden. Die neue Rolle des Bundeskartellamtes als externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz stärkt den Schutz von Hinweisgebern im beruflichen Kontext und ergänzt die bestehenden eigenen Systeme zur Aufdeckung von Kartellen und anderen Wettbewerbsverstößen. Die Zusammenarbeit mit den Hinweisgebern und anderen relevanten Behörden wird auch in Zukunft dazu beitragen, einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.08.23
Newsletterlauf: 25.09.23


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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