Checkliste stellt wesentliche gesetzliche Compliance-Vorschriften im Bereich Datenschutz vor und gibt praktische Tipps für die tägliche Arbeit im Reisebüro Was beim Datenschutz zu beachten ist: DRV-Ausschuss "Informationstechnologie" erstellt Checkliste für die Mitglieder des Branchenverbands
(09.11.10) - Der Ausschuss Informationstechnologie (IT) des Deutschen ReiseVerbands (DRV) hat eine Checkliste zum Thema "Datenschutz im Reisebüro" erarbeitet, die ab sofort Verbandsmitgliedern zur Verfügung steht. Sie dient als allgemeine Orientierungshilfe und gibt Tipps zur Überprüfung der getroffenen organisatorischen Maßnahmen zur datenschutzgerechten Abwicklung der personenbezogenen Datenverarbeitung.
Die Checkliste stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften im Bereich Datenschutz vor und gibt praktische Tipps für die tägliche Arbeit im Reisebüro.
"Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen werden auch im Reisebüro eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet, die es bestmöglich vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen gilt. Die Checkliste nennt die wichtigsten Grundsätze, die es zu beachten gibt", erläutert der Ausschussvorsitzende Pascal Zahn den neuen Service des DRV.
DRV-Mitglieder können die Checkliste "Datenschutz im Reisebüro" auf der DRV-Homepage in der Rubrik "Fachthemen" im Fachbereich "Informationstechnologie und Onlinevertrieb" abrufen. (DRV: ra)
DRV: Kontakt und Steckbrief
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Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.
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