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Unterrichtsmaterialien zum Thema Korruption


Korruption und Lobbyismus: Neues Unterrichtsmaterial von Transparency Deutschland
Die erste Unterrichtsreihe ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Grundprinzipien und wesentlichen Merkmalen von Korruption



Transparency Deutschland hat die vierte Ausgabe in der Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" vorgestellt. Auf der Grundlage des Unterrichtsmaterials können Lehrer mit ihren Schülern der Sekundarstufe 2 grundlegende Fragestellungen zu den Themen Korruption und Lobbyismus erarbeiten. Die vierte Ausgabe befasst sich mit der Frage "Arbeitsplatzsicherung durch korrupte Geschäfte?". Viele geschäftspolitische Entscheidungen und Verhaltensweisen von Unternehmen werden mit dem Verweis begründet, Arbeitsplätze schaffen oder erhalten zu wollen. Dieses Rechtfertigungsmuster findet sich auch bei der Auftragsbeschaffung durch unlautere Methoden, zum Beispiel durch Korruption im Auslandsgeschäft.

Die vorliegende Unterrichtseinheit regt zu einer Auseinandersetzung mit den negativen Folgen einer korrupten Geschäftspolitik für das Unternehmen selbst, aber auch für den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und die Volkswirtschaft insgesamt an.

Bisher erschienen: Die Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" im Überblick

1. Grundlagen – Begriffsbestimmung am Fallbeispiel Siemens 2006
Die erste Unterrichtsreihe ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Grundprinzipien und wesentlichen Merkmalen von Korruption. Ziel ist es, die Schüler mit unterschiedlichen Begriffsbestimmungen zum Phänomen Korruption bekannt zu machen. Als Fallbeispiel dient der Korruptionsskandal rund um das Unternehmen Siemens im Jahr 2006.

2. Lobbyismus – Legitime Interessenvertretung oder Korruption?
Die zweite Unterrichtsreihe ist als Einstieg in das Themenfeld Lobbyismus konzipiert. Dabei geht es um die Abgrenzung von Korruption zu legitimer Interessenvertretung sowie die Sensibilisierung für die "Grauzone". Als Fallanalyse dient das Beispiel der Glücksspielindustrie.

3. Lobbyismus – Wie beeinflussbar sind die EU-Abgeordneten?
Die dritte Unterrichtsreihe bietet eine weiterführende Auseinandersetzung mit Lobbyismus anhand einer Fallanalyse zur Reform des europäischen Urheberrechts an. Interviews mit drei EU-Abgeordneten geben Einblicke in politische Entscheidungsprozesse und die Schwierigkeiten, die sich insbesondere bei komplexen Problemlagen stellen.

4. Arbeitsplatzsicherung durch korrupte Geschäfte?
Die vierte Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der Frage, ob korrupte Geschäfte mit dem Argument der Arbeitsplatzsicherung legitimiert werden können. Sie regt zu einer Auseinandersetzung mit den negativen Folgen einer korrupten Geschäftspolitik für das Prinzip der freien und sozialen Marktwirtschaft an.

Weitere Unterrichtsmaterialien werden derzeit erarbeitet. (Transparency: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 27.09.21

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Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Vergütungsfrage für Betriebsratsmitglieder

    Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgelts in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung steigt (§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG*). Für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Anspruchs ist grundsätzlich das Betriebsratsmitglied darlegungs- und beweisbelastet. Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Vergütungserhöhung, die sich für das Betriebsratsmitglied als Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darstellen durfte, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war.

  • Virtuelle Aktienoptionen & Karenzentschädigung

    In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

  • Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

    Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG* Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG** nachträglich zuzulassen.

  • Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

    Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung aus.

  • Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schließt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen an, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.

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