Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Unterrichtsmaterialien zum Thema Korruption


Korruption und Lobbyismus: Neues Unterrichtsmaterial von Transparency Deutschland
Die erste Unterrichtsreihe ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Grundprinzipien und wesentlichen Merkmalen von Korruption



Transparency Deutschland hat die vierte Ausgabe in der Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" vorgestellt. Auf der Grundlage des Unterrichtsmaterials können Lehrer mit ihren Schülern der Sekundarstufe 2 grundlegende Fragestellungen zu den Themen Korruption und Lobbyismus erarbeiten. Die vierte Ausgabe befasst sich mit der Frage "Arbeitsplatzsicherung durch korrupte Geschäfte?". Viele geschäftspolitische Entscheidungen und Verhaltensweisen von Unternehmen werden mit dem Verweis begründet, Arbeitsplätze schaffen oder erhalten zu wollen. Dieses Rechtfertigungsmuster findet sich auch bei der Auftragsbeschaffung durch unlautere Methoden, zum Beispiel durch Korruption im Auslandsgeschäft.

Die vorliegende Unterrichtseinheit regt zu einer Auseinandersetzung mit den negativen Folgen einer korrupten Geschäftspolitik für das Unternehmen selbst, aber auch für den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und die Volkswirtschaft insgesamt an.

Bisher erschienen: Die Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" im Überblick

1. Grundlagen – Begriffsbestimmung am Fallbeispiel Siemens 2006
Die erste Unterrichtsreihe ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Grundprinzipien und wesentlichen Merkmalen von Korruption. Ziel ist es, die Schüler mit unterschiedlichen Begriffsbestimmungen zum Phänomen Korruption bekannt zu machen. Als Fallbeispiel dient der Korruptionsskandal rund um das Unternehmen Siemens im Jahr 2006.

2. Lobbyismus – Legitime Interessenvertretung oder Korruption?
Die zweite Unterrichtsreihe ist als Einstieg in das Themenfeld Lobbyismus konzipiert. Dabei geht es um die Abgrenzung von Korruption zu legitimer Interessenvertretung sowie die Sensibilisierung für die "Grauzone". Als Fallanalyse dient das Beispiel der Glücksspielindustrie.

3. Lobbyismus – Wie beeinflussbar sind die EU-Abgeordneten?
Die dritte Unterrichtsreihe bietet eine weiterführende Auseinandersetzung mit Lobbyismus anhand einer Fallanalyse zur Reform des europäischen Urheberrechts an. Interviews mit drei EU-Abgeordneten geben Einblicke in politische Entscheidungsprozesse und die Schwierigkeiten, die sich insbesondere bei komplexen Problemlagen stellen.

4. Arbeitsplatzsicherung durch korrupte Geschäfte?
Die vierte Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der Frage, ob korrupte Geschäfte mit dem Argument der Arbeitsplatzsicherung legitimiert werden können. Sie regt zu einer Auseinandersetzung mit den negativen Folgen einer korrupten Geschäftspolitik für das Prinzip der freien und sozialen Marktwirtschaft an.

Weitere Unterrichtsmaterialien werden derzeit erarbeitet. (Transparency: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 27.09.21

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Vergütung trotz Nichtbewerbung

    Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.

  • Überdotierung des Sozialplans

    Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig.

  • Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung

    Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Da sie mit der Insolvenzeröffnung als Kapitalsumme zur Insolvenztabelle anzumelden sind, haben sie nicht den Charakter wiederkehrender Leistungen.

  • Abrechnung des Entgelts eine sog. Holschuld

    Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt.

  • Betriebliche E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer

    Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner - bereits vorhandenen und neu hinzukommenden - Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Ein solches Begehren kann nicht auf eine von den Gerichten - im Weg der gesetzesvertretenden Rechtsfortbildung - vorzunehmende Ausgestaltung der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit gestützt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen