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Unterrichtsmaterialien zum Thema Korruption


Korruption und Lobbyismus: Neues Unterrichtsmaterial von Transparency Deutschland
Die erste Unterrichtsreihe ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Grundprinzipien und wesentlichen Merkmalen von Korruption



Transparency Deutschland hat die vierte Ausgabe in der Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" vorgestellt. Auf der Grundlage des Unterrichtsmaterials können Lehrer mit ihren Schülern der Sekundarstufe 2 grundlegende Fragestellungen zu den Themen Korruption und Lobbyismus erarbeiten. Die vierte Ausgabe befasst sich mit der Frage "Arbeitsplatzsicherung durch korrupte Geschäfte?". Viele geschäftspolitische Entscheidungen und Verhaltensweisen von Unternehmen werden mit dem Verweis begründet, Arbeitsplätze schaffen oder erhalten zu wollen. Dieses Rechtfertigungsmuster findet sich auch bei der Auftragsbeschaffung durch unlautere Methoden, zum Beispiel durch Korruption im Auslandsgeschäft.

Die vorliegende Unterrichtseinheit regt zu einer Auseinandersetzung mit den negativen Folgen einer korrupten Geschäftspolitik für das Unternehmen selbst, aber auch für den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und die Volkswirtschaft insgesamt an.

Bisher erschienen: Die Unterrichtsreihe "Was ist Korruption?" im Überblick

1. Grundlagen – Begriffsbestimmung am Fallbeispiel Siemens 2006
Die erste Unterrichtsreihe ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Grundprinzipien und wesentlichen Merkmalen von Korruption. Ziel ist es, die Schüler mit unterschiedlichen Begriffsbestimmungen zum Phänomen Korruption bekannt zu machen. Als Fallbeispiel dient der Korruptionsskandal rund um das Unternehmen Siemens im Jahr 2006.

2. Lobbyismus – Legitime Interessenvertretung oder Korruption?
Die zweite Unterrichtsreihe ist als Einstieg in das Themenfeld Lobbyismus konzipiert. Dabei geht es um die Abgrenzung von Korruption zu legitimer Interessenvertretung sowie die Sensibilisierung für die "Grauzone". Als Fallanalyse dient das Beispiel der Glücksspielindustrie.

3. Lobbyismus – Wie beeinflussbar sind die EU-Abgeordneten?
Die dritte Unterrichtsreihe bietet eine weiterführende Auseinandersetzung mit Lobbyismus anhand einer Fallanalyse zur Reform des europäischen Urheberrechts an. Interviews mit drei EU-Abgeordneten geben Einblicke in politische Entscheidungsprozesse und die Schwierigkeiten, die sich insbesondere bei komplexen Problemlagen stellen.

4. Arbeitsplatzsicherung durch korrupte Geschäfte?
Die vierte Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der Frage, ob korrupte Geschäfte mit dem Argument der Arbeitsplatzsicherung legitimiert werden können. Sie regt zu einer Auseinandersetzung mit den negativen Folgen einer korrupten Geschäftspolitik für das Prinzip der freien und sozialen Marktwirtschaft an.

Weitere Unterrichtsmaterialien werden derzeit erarbeitet. (Transparency: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 27.09.21

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Wettbewerbsverbot iSv. §§ 74 ff. HGB

    In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

  • Erziehungsurlaub & Erfüllung der Wartezeit

    Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden.

  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

    Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG* auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG* auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.

  • Optionsrechte und Eigenkündigung

    Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers "gevestete" virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die "gevesteten" virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. "Vesting-Periode" entstanden sind.

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