Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Stellung der Compliance-Funktion stärken


BaFin zu den Mindestanforderungen an Compliance vor Veröffentlichung
Compliance-Funktion in den Instituten häufig nicht ihrer Bedeutung entsprechend ausgestaltet


(01.03.10) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vom 21. Dezember 2009 bis zum 13. Februar 2010 den Entwurf eines Rundschreibens "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)" schriftlich konsultiert. Eine mündliche Anhörung findet am 2. März 2010 in der BaFin in Frankfurt am Main statt.

Anlass für das Rundschreiben war die Feststellung, dass die Compliance-Funktion in den Instituten häufig nicht ihrer Bedeutung entsprechend ausgestaltet ist und die Compliance-Beauftragten somit nicht sicherstellen können, dass die Unternehmen die Vorgaben des WpHG einhalten. Dies hatte die BaFin in zahlreichen Gesprächen mit Compliance-Beauftragten verschiedener Institute, welche die BaFin anlässlich der Finanzkrise durchgeführt hatte, festgestellt.

Mit dem neuen Rundschreiben will die BaFin gezielt die Stellung der Compliance-Funktion in den Unternehmen stärken. Das geplante Rundschreiben erläutert beispielsweise die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter der Compliance-Funktion und erläutert deren Befugnisse. Im Übrigen werden Prozesse benannt, in die die Compliance-Funktion typischerweise einzubeziehen ist, wie etwa der "new product approval process".

Klargestellt wird zudem, dass die Compliance-Funktion auch selbst – zumindest stichprobenweise – Überwachungshandlungen in den operativen Bereichen wie beispielsweise dem Vertrieb vornehmen muss.

In den besonderen Teil sollen daneben weitere, bereits bestehende oder sich noch in der Anhörung befindliche Rundschreiben, etwa zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zur Werbung, integriert werden. Zudem ist eine kontinuierliche Erweiterung des Rundschreibens um neue Themen geplant.

Die endgültige Veröffentlichung ist für Frühjahr 2010 geplant. (BaFin: ra)

Lesen Sie auch (externer Link):
Konsultation 17/2009 – Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen