Gestaltung von Cloud-Computing-Verträgen
Erfahrungen aus Outsourcing-Verträgen und ASP-Verträgen auf Cloud Computing übertragen
Vertragsrechtliche Fallstricke beim Cloud Computing sind keineswegs neu
(02.03.10) - Viele Unternehmen fürchten, mit Cloud Computing juristische Risiken einzugehen – etwa beim Datenschutz. Deshalb hat die auf Outsourcing und Prozessoptimierung spezialisierte Unternehmensberatung microfin jetzt ihre Beratungserfahrungen in Form einer Checkliste zusammengefasst. "Cloud Computing hat in der IT-Welt eine leidenschaftliche Debatte ausgelöst – auch bei den Juristen. Viele warnen vor den Risiken bei Vertragsabschluss.
Doch wer unsere 'Tipps und Tricks' beachtet, ist auf der sicheren Seite", erklärt Stefan Wendt, Senior Expert und Jurist bei microfin.
Wendt empfiehlt, aus den Erfahrungen bei der Gestaltung von IT-Outsourcing- und ASP-Verträgen zu lernen: "Die vertragsrechtlichen Fallstricke beim Cloud Computing sind keineswegs neu; die juristischen Fragestellungen sind im Grunde dieselben wie bei den etablierten Angeboten zum Auslagern von IT-Services", so der microfin-Experte.
Wendt ist davon überzeugt, dass auch bei Cloud-Computing-Verträgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, sobald das Rechnen in der Wolke zum Massengeschäft geworden ist. Doch bis es soweit ist, sollten sich die Auftraggeber von Outsourcing- und ASP-Projekten abschauen, wie sich Cloud Computing-Verträge vorteilhaft gestalten lassen.
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Im Einzelnen empfiehlt der microfin-Berater:
1. Leistungsbeschreibung: Achten Sie auf eine differenzierte und vollständige Leistungsbeschreibung, die einen bedarfsgerechten Bezug der Leistungen aus der Cloud sicher stellt. Das heißt: Treffen Sie klare Vereinbarungen über Zugangszeiten und Datenvolumina und zahlen Sie nur für tatsächlich genutzte Kapazitäten. Nur so lassen sich künftige Diskussionen um Regelungslücken vermeiden.
2. Service Level: Vereinbaren Sie für die Verfügbarkeit eindeutige Service Level und regeln Sie, in welchen Fällen Unterbrechungen, etwa bei Wartungen, zulässig sind.
3. Datenschutz: Die Kunden bleiben in letzter Konsequenz für die Authentizität, Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten verantwortlich. Lassen Sie sich deshalb einen ausreichenden Datenschutz vom Provider zusichern. Wir empfehlen, im Zweifelsfall nach Sicherheitszertifikaten zu fragen und diese als vertragliche Bestandteile aufzunehmen.
4. Transparenz: Mitunter wird den Kunden verschleiert, wo und von wem ihre Daten tatsächlich verarbeitet werden. Deshalb sollten Sie im Detail festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Drittprovider zum Zuge kommen. In jedem Fall sollte der Kunde eine Weisungsbefugnis in den Vertrag aufnehmen.
5. Gesetzliche Standards: Vorsicht bei vorgesehenen Datentransfers über die EU-Landesgrenzen hinweg. Der Vertrag muss dann deutlich regeln, ob und welche mit dem EU-Datenschutzniveau vergleichbare gesetzliche Standards gelten, und sollte alle Phasen der Datenverarbeitung beschreiben.
6. Gerichtsstand: Werden Services im Ausland erbracht, achten Sie bei Vertragsschluss, welche Rechtsordnung gelten und welcher Gerichtsstand vereinbart werden soll. Wer den Dienstleister verklagen will, sollte dies schon aus Kostengründen in Deutschland tun können.
7. Eskalationsstufen: Stützen die Cloud-Services kritische Unternehmensbereiche, gehört in den Vertrag zwingend eine Vereinbarung für Eskalationen und Notfälle.
"Aus juristischer Sicht gibt es keinen Grund, vor Cloud Computing zurückzuschrecken – sofern die Auftraggeber unsere Empfehlungen etwa zum Datenschutz und zur Leistungsbeschreibung berücksichtigen. Sie profitieren damit von unserer langjährigen Beratungserfahrung aus Outsourcing-, ASP- und Cloud-Computing-Projekten", sagt microfin-Consultant Stefan Wendt. (microfin Unternehmensberatung: ra)
microfin unternehmensberatung: Steckbrief
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