Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Datenschutz in Sozialen Netzwerken


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Soziale Netzwerke bergen große Gefahren – Wachsamkeit beim Umgang mit den eigenen Daten ist oberste Pflicht"
Neben der Vermittlung von Datenschutzbewusstsein müsse der Staat für soziale Netzwerke und andere moderne Kommunikationsformen des Internet einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen


(07.02.11) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Kultusstaatssekretär Dr. Marcel Huber wiesen auf Datenschutzprobleme in Sozialen Netzwerken hin. "Die Kommunikation über soziale Netzwerke ist für unsere Schülerinnen und Schüler oft ein alltäglicher Vorgang. Nicht immer ist aber klar, dass soziale Netzwerke auch große Gefahren bergen", sagte Innenminister Joachim Herrmann zur aktuellen Datenschutzdiskussion. Für die Gefahren des Internet müssten die Jugendlichen noch mehr sensibilisiert werden.

"Soziale Netzwerke wie Facebook und SchülerVZ bieten jungen Menschen eine attraktive Plattform, Gleichaltrige kennenzulernen und sich mit ihnen vorbehaltlos und ohne räumliche Grenzen auszutauschen. Es muss aber die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus sein, unsere Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu einem kompetenten und verantwortlichen Umgang mit und im Word Wide Web zu begleiten." Mit dieser Aussage bekundete Kultusstaatssekretär Dr. Marcel Huber Sympathie für die Neugier und Offenheit der jungen Menschen, verwies aber auch auf die Verantwortung von Eltern und Lehrkräften.

Staatsminister Herrmann sagte: "Beim Umgang mit persönlichen Daten ist Wachsamkeit oberste Pflicht. Die eigenen persönlichen Daten sind wertvoll und sollten nur mit Bedacht offengelegt werden." Neben der Vermittlung von Datenschutzbewusstsein müsse der Staat für soziale Netzwerke und andere moderne Kommunikationsformen des Internet einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen. Das Internet müsse zwar dynamisch, attraktiv und offen sein, es müsse aber auch den einzelnen technisch zuverlässig schützen und ihm die Verfügungsmacht über seine Daten belassen.

"Für unsere Arbeit in den Schulen steht die Vermittlung der Fähigkeit, diese sozialen Netzwerke verantwortlich zu nutzen, im Mittelpunkt", richtete der Staatssekretär den Blick auf die Medienpädagogik. Dazu hat das Bayerische Kultusministerium seit 2002 120 Medienpädagogisch-informationstechnische Beratungslehrkräfte (MiBs) ausgebildet, die als Multiplikatoren die Lehrkräfte vor Ort in der Medien- und Kommunikationspädagogik unterstützen.

"Mit dem Medienführerschein wollen wir junge Menschen bereits ab der Grundschule zu sachkundigen und kritischen Mediennutzern ausbilden", ergänzte Huber ein zweites Mittel, mit dem Schulen aktiv mit Schülerinnen und Schüler den Weg durch den "Mediendschungel" gehen. Eine dritte Maßnahme der Medienerziehung an den Schulen ist das Projekt "Referenzschulen für Medienbildung". Jede Schule entwickelt ein eigenes Programm, um Medienerziehung entsprechend den Bedürfnissen vor Ort bestmöglich zu gestalten.

"Fünf Jahre lang werden sich jährlich Lehrkräfte an dreißig Referenzschulen aller Schularten zielgerichtet dem Thema Medienbildung widmen. Diese wiederum bringen Lehrerinnen und Lehrer weiterer Schulen als Multiplikatoren auf den Weg. Im Schneeballsystem werden wir so sukzessive die Medienkompetenz an bayerischen Schulen weiter fördern", erklärte Staatssekretär Dr. Huber.
Startschuss für die ersten 30 Schulen war zu Beginn des laufenden Schuljahres.

Herrmann sagte: "Wir brauchen Leitplanken für die Datenautobahnen der Informationsgesellschaft. Sie müssen für jedermann einen sicheren weltweiten Datenaustausch gewährleisten und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung verwirklichen. Jeder muss autonom entscheiden können, welche Daten er von sich preisgeben will."

Niemand dürfe unbefugt die Daten anderer einfach weitergeben und veröffentlichen. "Das gilt selbstverständlich auch im Internet. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf das auch nicht werden", so der Innenminister. Wie auch sonst in der Rechtsordnung werde es im Internet auch Bereiche geben, bei denen der Gesetzgeber klare Verbote, etwa im Bereich der verdeckten Profilbildung, setzen müsse.

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat den Schülerinnen und Schülern heute ein neues Faltblatt zum Datenschutz im Internet vorgestellt, das auch unter der Adresse http://www.datenschutzaufsicht.bayern.de veröffentlicht ist.
(Bayerisches Innenministerium: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen