Juraexamen anonym gestalten
Bayerns Justizministerin Dr. Merk fordert: "Chancengleichheit in juristischen Prüfungen durch anonyme Bewertung sichern"
Die juristischen Fakultäten sollten prüfen, inwieweit auch Studienarbeiten, die in die Examensnote einfließen, künftig anonym korrigiert werden können
(09.03.11) - Namhafte Unternehmen wie Deutsche Post und Telekom testen bereits seit einigen Monaten anonyme Bewerbungen zur Einstellung ihres Nachwuchses. Derartige "Blindbewerbungen" sollen sicherstellen, dass allein die fachliche Qualifikation für die Bewerberauswahl eine Rolle spielt. Eine Erwägung, die nach Überzeugung von Justizministerin Dr. Beate Merk erst recht für juristische Prüfungen gelten muss: "Auch hier ist eine anonyme Bewertung der Prüfungsleistungen der beste Garant für die Wahrung der Chancengleichheit. Deswegen müssen auch juristische Universitätsprüfungen soweit wie möglich anonym durchgeführt werden", sagte Merk.
Im Jahr 2003 wurde die Erste Juristische Staatsprüfung durch eine Erste Juristische Prüfung ersetzt, die aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung besteht. Während die anonyme Bewertung der Klausuren im staatlichen Prüfungsteil schon seit langer Zeit Standard ist, gestaltet sich die Situation bei der universitären Schwerpunktbereichsprüfung etwas anders.
Nicht alle Universitäten stellen im Rahmen dieser Prüfung Klausuren. Soweit das geschieht, werden die Klausuren zwischenzeitlich auch an allen Fakultäten anonym korrigiert. Hierdurch, so lobt Merk, werde die Objektivität und Aussagekraft der universitären Schwerpunktbereichsprüfung wesentlich gesteigert.
Allerdings verlangen alle juristischen Fakultäten Bayerns im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung neben oder anstelle von Klausuren auch eine Studienarbeit. Hier sieht Merk noch Handlungsbedarf: "Die juristischen Fakultäten sollten prüfen, inwieweit auch Studienarbeiten, die in die Examensnote einfließen, künftig anonym korrigiert werden können. Es ist klar, dass das einen erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand bedeutet. Das lohnt sich aber auch, weil wir dadurch ein Höchstmaß an Objektivität und Chancengleichheit gewährleisten können." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.