Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes


Markttransparenz herstellen: Verbraucherkommission fordert besseren Anlegerschutz
Dr. Beate Merk: "Unabhängige Experten bestätigen Defizite
"

(29.07.10) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die Stellungnahme der Verbraucherkommission zur Verbesserung des Anlegerschutzes entgegen genommen. Nach ihrer Konstituierung im Herbst 2009 hat sich die Verbraucherkommission Bayern intensiv mit der Finanzmarktkrise und den daraus zu ziehenden Lehren befasst. Sie empfiehlt insbesondere eine stärkere Kontrolle des Grauen Kapitalmarktes, transparentere Informationen bei Anlageprodukten, bessere Qualifizierung und Überwachung von Finanzvermittlern und mehr finanzielle Verbraucherbildung an Schulen.

Merk sagte: "Die Einschätzung der unabhängigen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherverbänden bestätigt meine Auffassung, dass in Sachen Anlegerschutz noch einiges im Argen liegt. Diese Defizite müssen wir rasch beseitigen. Dabei halte ich es für ausgesprochen wichtig, dass wir die Probleme im gemeinsamen Dialog zwischen Banken- und Verbraucherseite angehen."

Die Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Jutta Roosen, erklärte: "Insgesamt muss es bei der Stärkung des Anlegerschutzes darum gehen, eine verbesserte Markttransparenz herzustellen und Verbraucher bei der Rechtsdurchsetzung zu stärken. Wichtig ist, dass die Themen nun auch politisch umgesetzt werden."

Die Verbraucherkommission Bayern ist ein unabhängiges Expertengremium. Ihre Aufgabe ist es, die Bayerische Staatsregierung zu beraten, neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik aufzugreifen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Merk sagte: "Hervorzuheben ist dabei die Unabhängigkeit des Gremiums, sowohl bei der Auswahl der Themen als auch bei der Gestaltung seiner Arbeit. Die Kommission gibt uns einen Blick "von außen" auf die staatlichen Aktivitäten des Verbraucherschutzes. Es ist ein großer Gewinn für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass uns das externe Fachwissen der 15 ehrenamtlichen Mitglieder für die politische Arbeit zur Verfügung steht." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen