Alte Aufträge quasi automatisch "übersetzt"
Verbraucherschutz: SEPA bestimmt den Zahlungsverkehr
Daueraufträge zur Überweisung werden von den Banken automatisch umgestellt
(14.08.14) - Seit dem 1. August gilt im Euro-Raum SEPA. Dann erfolgen alle Überweisungen und Lastschriften mit der internationalen Bankkontonummer IBAN. Ausschließlich für Privatleute können Banken die bisherige nationale Kontonummer plus Bankleitzahl noch bis Ende Januar 2016 ins neue System umwandeln.
Jeder Kontoinhaber - ob Privatperson, Unternehmen, Verein oder öffentliche Kasse - ist von der Umstellung auf den einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum SEPA betroffen. Das hat Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern. Das ist dann im Euroraum nicht nur einheitlich, sondern vor allem effizient und sicher.
Diese Verbesserungen werden sich im Zuge des verstärkten Wettbewerbs auch preislich niederschlagen. Das sollte sich jeder zunutze machen. So beispielsweise bei der durch SEPA europaweit möglichen Wahl des Kreditinstitutes für das eigene Konto. Da sollte man dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen.
Die internationale Bankkontonummer IBAN
Statt Bankleitzahl und Kontonummer gibt es jetzt schon nur noch die internationale Bankkontonummer IBAN. Mit der bislang gebräuchlichen Kontonummer und der Bankleitzahl wird kein Geld mehr transferiert. Sofern Verbraucherinnen und Verbraucher noch mit diesen Nummern hantieren, übersetzt das Finanzinstitut diese bereits heute in die IBAN.
Die IBAN setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfzahl und der bisherigen Bankleitzahl sowie Kontonummer. Mit der zweistelligen Prüfzahl werden Fehlüberweisungen durch Zahlendreher verhindert.
Zwar sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Überweisungen mitunter noch bis zum 1. Februar 2016 mit der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl einreichen dürfen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Nicht jede Bank wird diesen Service so lange aufrechterhalten, zumal wenn sich die Verbraucher von sich aus umgestellt haben. Es wird dann keine Nachfrage mehr danach geben. Das ist fast in allen anderen Ländern des Euroraums nämlich der Fall.
Hat eine Verbraucherin oder ein Verbraucher eine Lastschrift noch nach dem alten System erteilt, etwa zum Einzug der KfZ-Steuer, der GEZ-Gebühren oder der Stromrechnung, erfolgte die Umstellung zumeist bereits. Das lastschriftberechtigte Amt oder Unternehmen hat über die jeweilige Umstellung informiert. Gelegentlich fehlte vielleicht die IBAN oder auch die explizite Mandatserteilung, was aber nicht schlimm war. Über ein vorgelegtes Formblatt konnte man das einfach nachholen.
Daueraufträge zur Überweisung, wie etwa für die Miete, werden von den Banken automatisch umgestellt. Dies gilt auch für die Gehaltszahlungen, die ein Arbeitgeber auf das Konto seines Arbeitnehmers überweist.
Übrigens: Kredit- und EC-Karten werden beim turnusgemäßen Kartenaustausch mit der neuen IBAN-Kennzeichnung versehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>