Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Nachhaltigkeitsberichte und -Bewertungen


Die Top-Drei-Zwänge – oder warum Unternehmen ihren Carbon Footprint berechnen müssen
Die Ermittlung von Product oder Corporate Carbon Footprints erfolgt vielfach nicht aus Ökologie-Bewusstsein, vielmehr werden Unternehmen dazu gezwungen

(31.10.13) - Laut der Studie "Umweltbewusstsein in Deutschland 2012" des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), steht aus Sicht der Bevölkerung der Umweltschutz auf Platz 2 der wichtigsten politischen Aufgaben. Für 35 Prozent der Befragten ist der Schutz der Umwelt eines der wichtigsten politischen Probleme der Gegenwart – das bedeutet einen Anstieg um 20 Prozent in den letzten zwei Jahren. Ein freiwilliges nachhaltiges Wirtschaften zum Schutz der Umwelt wird auch für Unternehmen immer wichtiger, jedoch ist dies nicht der Beweggrund einen unternehmensweiten Carbon Footprint (CF) oder einen CF für ein Produkt zu erstellen. Vielmehr sind es ganz konkrete Zwänge, die Unternehmen dazu bewegen, sich mit den durch ihre Produkte, Dienstleistungen und ihr gesamtes Unternehmen verursachten Treibhausgas-Emissionen auseinander zu setzen.

Der Carbon Footprint hat sich als Messgröße für Nachhaltigkeitsberichte und -Bewertungen etabliert, denn die Erstellung ist wissenschaftlich klar definiert, daher transparent und für einen Benchmark mit anderen nutzbar. Es werden CO2-Äquivalente in Kilogramm oder Tonnen berechnet, die nicht nur CO2 sondern auch andere klimawirksame Gase nach IPCC beinhalten. Zudem werden Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette und Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg analysiert. So lassen sich Einsparpotenziale für Treibhausgasemissionen entdecken und die Ökobilanz kurz-, mittel- und langfristig optimieren – sowie Zeit und Geld in der Supply Chain sparen.

Was sind nun die Zwänge, die Unternehmen "grün" werden lassen? Die DFGE – Institut für Energie, Ökologie und Ökonomie, seit 1999 Expertin für Ökobilanzierungen sieht konkret drei Gründe, die Unternehmen zwingen, ihren Carbon Footprint auszuweisen:

1. Auftraggeber und Ausschreibungen
Große börsennotierte Unternehmen fordern mehr und mehr von ihren Zulieferern die Ausweisung der durch ihre Produkte oder Dienstleistungen verursachten CO2-Emsissionen. Oftmals ist dieses Reporting bereits in Ausschreibungen aufgeführt und Lieferanten, die diesen Auftrag bekommen wollen, müssen valide Umweltdaten liefern, die wiederum vom Aufraggeber in seinen Nachhaltigkeits- oder Umweltberichten verrechnet werden. Unternehmen, die sich hier weigern, werden unter Umständen nicht bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Die zukünftige Berechnung wird oft Vertragsbestandteil. Nur mit einem qualitativ hochwertigen Vorgehen kann mit dem Kunden auch auf Augenhöhe kommuniziert werden.

2. Nachhaltigkeitsbewertungen
Noch folgen vor allem große Unternehmen den Aufrufen der weltweiten Rankings wie CDP (Carbon Disclosure Project) und GRI (Global Reporting Initiative) und reichen Jahr für Jahr ihre Daten zu ihren Emissionen als auch zu ihren Umweltinitiativen ein. Wie unter 1 erwähnt, wird zunehmend die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet und die Daten der Lieferanten immer wichtiger. Und zunehmend werden auch kleinere Unternehmen aufgefordert, an den Nachhaltigkeitsbewertungen teil zu nehmen. Das CDP ist nur ein Beispiel, viele weitere Institutionen werden folgen und dafür sorgen, dass nachhaltiges Engagement transparenter und vergleichbarer wird. Unternehmen, die sich diesen Evaluationen langfristig entziehen wollen, werden durch schlechte Bewertungen einen Imageschaden erhalten können. Hinter dem CDP stehen außerdem viele Finanzinvestoren, dies kann auch die Möglichkeiten der Unternehmen am internationalen Kapitalmarkt direkt beeinflussen.

3. Gesetze
In Frankreich wurde es bereits 2001 gesetzlich geregelt, dass börsennotierte Unternehmen ihre Corporate Social Responsibility (CSR) Aktivitäten veröffentlichen müssen. Seit 2009 müssen Unternehmen in Schweden einen eigenen CSR-Bericht publizieren oder die Berichterstattung in den Geschäftsbericht integrieren. Die Publikationen haben sich dort an den G3-Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) zu orientieren. Und seit Oktober 2013 müssen Unternehmen in UK , die an der London Stock Exchange gelistet sind oder Aktien im New York Stock Exchange oder NASDAQ anbieten, ihre Treibhausgas-Emissionen einmal jährlich berichten.

Die gesetzlich geregelte Verpflichtung zum Nachweis über verursachte Treibhausgas-Emissionen ist also bei weitem kein Trend in einigen wenigen Ländern, sondern etabliert sich europaweit. Unternehmen, die international tätig sind, sollten die Chance nicht verpassen, bereits heute die Infrastruktur für die Erfassung des Carbon Footprint aufzubauen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

"Der Druck zur Erstellung eines Carbon Footprints erfolgt gemäß unserer Beobachtungen top-down – und wird durch den Druck der Stakeholder und Verbraucher bottom-up unterstützt." kommentiert Dr.-Ing. Thomas Fleissner, Gründer der DFGE "Während wir in den Anfangsjahren unseres Unternehmens, also in den späten 90er Jahren, nur für ganz große Unternehmen Ökobilanzierungen durchgeführt haben, sehen wir heute einen erhöhten Bedarf auch im Mittelstand." (DFGE: ra)

DFGE: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen