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Kritik an den Arzneimittel-Rabattverträgen


DGbG: Arzneimittel-Rabattverträge gefährden die nachhaltige Gesundheitsförderung
Patienten seien verunsichert - Experten warnen vor Fehleinnahmen


(29.06.09) - Ein System, das wegen kurzfristiger finanzieller Effekte auf eine nachhaltige Gesundheitsförderung verzichtet, belastet damit die heutigen Versicherten ebenso wie die nachfolgende Generation mit den Kosten vermeidbarer Gesundheitsschäden. Unter diesem viel zu wenig beachteten Gesichtspunkt sowie durch zahlreiche Expertenmeinungen sieht sich die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientierte Gesundheitsversorgung (DGbG) e.V., Berlin, in ihrer Kritik an den Arzneimittel-Rabattverträgen bestätigt.

Der Aufwand, der für die Umsetzung der Rabattverträge in Apotheken und Arztpraxen, sowie nicht zuletzt bei den Pharmazeutischen Unternehmen und bei Krankenkassen nötig ist und bundesweit mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr verschlingt, ist nach Einschätzung der DGbG Bestandteil eines sinnlosen Null-Summenspiels. Die negativen Auswirkungen überwiegen, insbesondere durch Verunsicherung und Gefährdung der Therapietreue der Patienten.

Häufig kommt es zu Fehleinnahmen von Medikamenten bei Senioren, so der Apotheker Dr. Peter Froese, Rendsburg. Wurden das letzte Mal vom Arzt noch die weißen Tabletten verordnet, heute sind es die gelben, bemängeln die Patienten und sind massiv verunsichert.

Beim Sozialverband VdK Deutschland e.V. beklagen sich die Mitglieder über die Veränderungen bei den Verordnungen von Medikamenten. "Sehr viele Senioren verstehen die geänderten Verordnungen nicht und nehmen daher vielfach die Medikamente gar nicht mehr ein, um keine Fehler zu machen", so die Referentin für Sozialpolitik des VdK Claudia Spiegel.

Diese Auswirkungen befürchtet auch der Pharmaexperte Prof. Dr. Harald Schwelm von der Universität Bonn. Er verweist in Stellungnahmen auf die negativen Folgen für die Patienten bei dem Austausch von Medikamenten hin.

Das ist aber erst der Beginn des Chaos: Die AOK beabsichtigt dass wirkstoffgleiche Arzneimittel auch nicht bei Übereinstimmungen aller Indikationen in den Apotheken entsprechend ausgetauscht werden können. So kann aber der Fall eintreten, dass die Erkrankung für die der Patient das Medikament ursprünglich verordnet bekommen hat in der Packungsbeilage überhaupt nicht aufgeführt wird. Dieser AOK Vorschlag ist gefährlich.

"Wir brauchen im Gesundheitswesen keine auf kurzfristiges ‚Sparen um jeden Preis’ angelegten Konzepte, sondern langfristig und nachhaltig wirkende Strategien", so der DGbG Vorsitzende Prof. Dr. med. Dieter Adam, München. Wenn die gleichen Aufwendungen zum Beispiel für Prävention, Gesundheits- und Patienten-Coaching eingesetzt werden würden, könnten durch Mitwirkung der Versicherten und Patienten bei der Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit wesentlich bessere Therapieergebnisse erreicht werden. Mit derartigen Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitskompetenz der Versicherten und Patienten ließen sich die direkten und indirekten Kosten fehlender Therapietreue (Non-Compliance, Non-Adherence) von derzeit ca. 15 Milliarden Euro pro Jahr erheblich reduzieren.

Mit diesen Einsparungen könnte eine nachhaltige Gesundheitsförderung finanziert werden. Solche Effekte lassen sich allerdings nicht kurzfristig erreichen. Hierfür sind ausreichend lange Planungszeiträume erforderlich. Deshalb schlägt die DGbG neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen für Prävention und Selbsthilfe einen gemeinsamen Gesundheitsförderungsfonds aller Krankenkassen vor, um daraus Gesundheitsleistungen mit längerer Wirkungszeit wie Gesundheits- und Patienten-Coaching zu finanzieren. (DGbG: ra)

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