Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Ungeschützte Benutzerkonten in Unternehmen


Unberechtigter Datenzugriff stellt Sicherheitsrisiko dar - Manuelle Lösungen bieten keinen ausreichenden Schutz
Provisioning-Lösung ermöglicht Entzug und zeitliche Befristung von Zugriffsrechten


(28.11.07) - Während der Weihnachtsfeiertage können die Benutzerkonten in einem Unternehmen zu einer Sicherheitslücke werden, warnt der IT-Service-Management (ITSM)-Experte econet. Die Gefahr lauert in der Verwaltung von Benutzer- und Zugriffsrechten: Unbefugte Zugriffe über Konten abwesender Mitarbeiter stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar.

Zum Schutz vertraulicher und unternehmenskritischer Daten empfiehlt das Münchner Unternehmen econet den Einsatz einer Provisioning-Lösung, um User und ihre Zugangsberechtigungen von zentraler Stelle aus zu verwalten und alle damit verbundenen Aktionen revisionssicher zu dokumentieren. Damit lassen sich Mitarbeiterkonten einrichten, zeitlich befristen, bei Abwesenheit sperren und bei Ausscheiden pünktlich deaktivieren beziehungsweise löschen.

Wenn Mitarbeiter ihren Schreibtisch verlassen, etwa an Urlaubs- oder Krankheitstagen, bleiben in vielen Fällen Zugänge und damit sensible Daten ungeschützt zurück: Oftmals werden Passwörter leicht auffindbar am Arbeitsplatz aufbewahrt oder Kollegen mitgeteilt. Ist ein Mitarbeiter mehrere Tage oder Wochen nicht im Büro, kann seine digitale Identität so ungehindert von Kollegen genutzt und missbraucht werden. Um dies zu verhindern, rät econet Unternehmen, Konten während der Abwesenheit des Benutzers zu sperren.

"Aufgrund der zunehmenden gesetzlichen Compliance-Vorgaben wird es immer wichtiger, Benutzerkonten und Zugriffsrechte revisionssicher zu vergeben und auch die vorschriftsmäßige Nutzung und die Einhaltung der Rechte zu garantieren. Ungenutzte Benutzerkonten stellen dabei eine Schwachstelle dar", erklärt Max Peter, Vorstand und CEO der econet AG. "Um diese Lücken zu schließen, ist eine automatisierte Lösung zur Vergabe von Zugriffsberechtigungen nötig. Zwar lässt sich manuell eine größere Anzahl von Berechtigungen mit viel Aufwand vergeben, aber aufgrund mangelnder Transparenz kaum kontrollieren, befristen oder entziehen."

Eine Provisioning-Lösung ermöglicht die sichere Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsberechtigungen von zentraler Stelle aus. Über Rollenkonzepte wird dabei sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter nur auf die Daten zugreifen kann, für deren Nutzung er seiner Position entsprechend eine Genehmigung hat.

Außerdem lassen sich mit einer solchen Lösung bestimmte Zeiträume für die Nutzung eines Benutzerkontos festlegen. Beispielsweise erhalten Aushilfen oder Zeitarbeitskräfte Benutzerkonten, die an bestimmten Wochentagen oder für eine Laufzeit von wenigen Monaten automatisch frei geschalten sind. Auch feste Arbeitszeiten können für einzelne Mitarbeiter oder ganze Abteilungen definiert werden.

"Mit einer automatisierten Provisioning-Lösung gibt es keine bösen Überraschungen nach den Weihnachtsfeiertagen", resümiert econet-Chef Peter.
(econet: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen