Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Mit Lizenzmanagement Unterlizenzierung vermeiden


Compliance- und Audit-Fähigkeit behalten und kein Geld durch Über- oder Unterlizenzierung verlieren
Online-Test zum Compliance-Status gibt Aufschluss über Softwarelizenz-Status


(04.03.09) - FrontRange Solutions gibt Unternehmen mit dem kostenlosen Online-Test "FrontRange Analyzer" ein Tool an die Hand, mit dem sie in wenigen Schritten ihren Softwarelizenz-Status und die Kenntnis über ihre IT Assets überprüfen können. Die Beantwortung von zehn Fragen gibt Aufschluss darüber, wie fit das Unternehmen im Software Asset- und Lizenzmanagement ist. Der Test steht auf der Website von FrontRange zur Verfügung.

Viele Unternehmen vernachlässigen noch immer das Thema Software Asset Management (SAM), und das obwohl die Nutzung unlizenzierter Software rechtliche Folgen und auch erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringt. Laut Business Software Alliance (BSA) mussten deutsche Unternehmen 2008 rund 1,6 Millionen Euro an Schadensersatz und nachträglichen Lizenzierungskosten zahlen.

Hinzu kommt, dass Unternehmen nicht selten zu viel Geld für Software ausgeben, weil ihnen oft der Überblick über bereits vorhandene Bestände fehlt. Aber auch Sicherheitsrisiken können sich durch eine Unterlizenzierung ergeben, da unlizenzierte Programme oft nicht automatisch mit allen sicherheitsrelevanten Funktionen ausgestattet sind.

"Die wachsenden IT-Infrastrukturen machen es für Unternehmen immer schwieriger, ihre Softwarebestände im Griff zu behalten", so Stefan Heller, Director Product Marketing für Infrastructure Management von FrontRange Solutions. "Unser Selbst-Test ist ein erster Schritt, den Status im Bereich SAM zu überprüfen. Wir möchten Unternehmen dabei unterstützen, ihre Compliance- und Audit-Fähigkeit zu behalten und kein Geld durch Über- oder Unterlizenzierung zu verlieren."

Deshalb bietet FrontRange Solutions zudem ein kostenloses, eintägiges IT Assessment, bei dem Experten direkt zu Unternehmen ins Haus kommen und zeigen, wie IT-Budgets mit den Lösungen von FrontRange Solutions optimiert werden können. (FrontRange: ra)

Lesen Sie auch:
Überblick über die eigenen IT-Lizenzen behalten
Software ohne Lizenz kann teuer werden


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen