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In Stellenanzeigen oft Verstöße gegen das AGG


Gezielte Suche nach AGG-Verstößen macht Firmen das Leben schwer: Offene und versteckte Indizien für Benachteiligungen und Diskriminierungen
Auf IT und Technik spezialisierte Börsen weisen auffällig häufig Indizien für Geschlechterdiskriminierungen auf


(27.05.08) - Ein neues Spiel mit wirtschaftlichem Hintergrund erfreut sich einer wachsenden Gemeinde: die gezielte Suche nach Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Internet. Stellenanbieter werden über eine Bewerbung in die Falle gelockt und nach einer Ablehnung der Kandidaten mit Schadenersatzforderungen konfrontiert.

Die go-basel Unternehmensberatungs GmbH hat zum Stichtag 15.05.2008 Markt führende Stellenbörsen mit Hilfe der dort vorhandenen Suchfunktionen überprüft und über 20.000 offene und versteckte Indizien für Benachteiligungen und Diskriminierungen gefunden. "Da ist für jeden Bewerber (m/w) etwas dabei, der es darauf anlegt, über ein Ablehnungsschreiben und vorhandene Indizien für eine Benachteiligung in eine Schadenersatzforderung zu gehen", sagte Berndt Veit, Geschäftsführer der go-basel GmbH.

Das Gesetz macht es dabei einfach, denn vorhandene Indizien führen danach automatisch zur Beweislastumkehr (§22 AGG). Außerdem sind die Größenordnungen von Schadenersatzforderungen vorgegeben.

Die häufigsten Verstöße:
>> Auf IT und Technik spezialisierte Börsen weisen auffällig häufig Indizien für Geschlechterdiskriminierungen auf. Hier bewegt man sich scheinbar noch sorgenfrei in einer Männerwelt.
>> Die gleiche Sorgenfreiheit kann für "typische Frauenberufe\" behauptet werden. Im Gesundheitswesen und bei haushaltsnahen Dienstleistungen werden zu häufig gerade weibliche Mitarbeiter gesucht.
>> Floskeln wie "junges, dynamisches Team", "Belastbarkeit", "rüstige Rentner" sind noch immer anzutreffen.
>> Die Anforderung der "aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild / Foto" weisen mit über 5 Prozent eine hohe Trefferquote aus.
>> Selbst die Suche nach Altersspezifikationen (z.B. 30 - 40 Jahre) liefert noch überraschend viele Treffer.

"Kostenlos" kann teuer werden.
Stellenbörsen, auf denen weder Informationen zum AGG bereitgestellt werden noch eine redaktionelle Prüfung der Ausschreibungen stattfindet, weisen auffällig mehr Verstöße gegen das AGG auf. Das gilt insbesondere für regionale "Marktplätze", die in gut gemeinter Absicht vom Nutzer eingestellte Ausschreibungen veröffentlichen.

"Die Sensibilität für Gleichbehandlung scheint zu wachsen. Dennoch zeigen die teils krassen Verstöße bei 5 Prozent bis 7 Prozent der Stellenausschreibungen, dass generell noch großer Handlungsbedarf besteht." So urteilt Berndt Veit, der in Kooperation mit einem qualifizierten Netzwerk eine praxistaugliche Online-Lösung für ausschreibende Unternehmen geschaffen hat. (go-basel: ra)


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