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IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz?


Bayerns Justizminister Eisenreich: "Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen"
Bayern setzt sich seit Jahren für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein



Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Das ist ein herber Rückschlag für unsere Ermittlerinnen und Ermittler. Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen. Es ermöglicht die Sicherung von Daten erst, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Wenn die 'Quick-Freeze'-Anordnung erfolgen kann, sind aber die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht. Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich."

Bayern setzt sich seit Jahren für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere auch um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: "Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler aber zeitlich befristeten Zugriff auf die IP-Adressen. Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, bremst Ermittlerinnen und Ermittler im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie aus, wenn IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz sind."

Der Minister weiter: "Ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen fehlt ihnen die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren. Das halte ich für fahrlässig. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und teils noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können."

Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20. September 2022 die allgemeine Verkehrsdatenspeicherung zwar weiterhin für unionsrechtswidrig erklärt. Er hat dabei aber Spielräume gelassen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass IP-Adressen gerade bei der Verfolgung von Kinderpornografie den einzigen Ermittlungsansatz darstellen können. (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 17.04.24
Newsletterlauf: 11.06.24


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