Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Diskussion um Einführung der Gesundheitskarte


Kassenärztliche Bundesvereinigung will wichtige Fragen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beantworten: Die eGK darf weder zum "gläsernen Patienten" noch zum "gläsernen Arzt" führen
Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V. sieht seinerseits die Fragen zum Datenschutz und Datensicherheit geklärt


(22.08.07) - Anlässlich der aktuellen Debatte über eine flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im zweiten Quartal 2008, will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wichtige Fragen zu diesem Thema beantworten und in diesem Zusammenhang den "tatsächlichen Sachstand" darstellen. Hintergrund. Zwischen Ärzteverbänden und dem Bundesgesundheitsministerium war es Ende letzter Woche erneut zum Streit um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gekommen. Die Mediziner hatten dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeworfen, übergangen worden zu sein und auf wichtigen Fragen keine Antworten erhalten zu haben. Das BMG hatte dies seinerseits zurückgewiesen.

Kritik kam unter anderem vom Marburger Bund (MB) und vom Hartmannbund. "Aus politischen Gründen soll offensichtlich die Einführung der Gesundheitskarte ohne Rücksicht auf Verluste durchgeboxt werden", hatte der MB-Vorsitzende Frank Ulrich Montgomery erklärt. Das Interesse der Ärzte und der Patienten werde bei der Einführung der Gesundheitskarte nicht berücksichtigt, so der Tenor.

Stellungnahme der KBV

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich die KBV konstruktiv an einer Einführung der Gesundheitskarte beteiligt? Für die KBV gelten drei Prämissen.

Die eGK
>>
darf weder zum "gläsernen Patienten" noch zum "gläsernen Arzt" führen. Der Datenschutz hat höchste Priorität.
>> muss für die Ärzte kostenneutral sein.
>> darf nicht zu einem Mehr an Bürokratie in den Praxen führen.

Wird es schon im Frühjahr 2008 ein bundesweites Rollout der eGK geben?
Nein, das stimmt so nicht. Es wird zwar mit einem Rollout begonnen. Dieser wird sich aber voraussichtlich mindestens über das gesamte Jahr 2008 hinziehen.
Richtig ist, dass die Gesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) diese beauftragt haben, einen Plan für das bundesweite Rollout der Gesundheitskarte zu erstellen. Dieser Plan soll bis Ende September vorliegen. Die Planungen beruhen auf einer Gesundheitskarte, die von ihrer Funktionalität her identisch ist mit der heutigen Krankenversichertenkarte (KVK). Sie enthält keine zusätzlichen Daten.
Einziger Unterschied: Die Gesundheitskarte ist mit einem Bild des Versicherten versehen. Im Prinzip handelt es sich also um eine KVK mit Bild. Eine Krankenversichertenkarte mit Bild ist eine alte Forderung der Ärzteschaft gewesen, um den Missbrauch der Chipkarte zu verhindern.

Wie sieht es mit Lesegeräten für die Ärzte aus?
Bevor es zu einem Rollout der Gesundheitskarte mit Bild kommt, benötigen die Ärzte neue Lesegeräte. Diese Geräte können sowohl die derzeitige Krankenversichertenkarte als auch die Gesundheitskarte einlesen. Diese Terminals sind ebenso für spätere Funktionen der eGK geeignet, wenn die Online-Anwendungen kommen. Es kann also keine sanftere Ablösung der jetzigen Karte durch die eGK geben.
Wichtig ist auch, dass sich bei den Abläufen in der Praxis für den Arzt nichts ändert.
Die Einführung der Lesegeräte wird für die Ärzte kostenneutral erfolgen. Dies werden wir mit den Krankenkassen im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung aushandeln.

Was denkt die KBV über die flächendeckende Einführung der eGK?
Grundsätzlich befürworten wir einen Start des Rollouts, allerdings nur unter den oben beschriebenen Bedingungen. Entscheidend ist, dass Finanzierungs- und Datenschutzfragen vor der Einführung geklärt sind. Macht das Rollout die Tests nicht überflüssig? Nein, ganz im Gegenteil! Die Tests sind jetzt wichtiger denn je, denn die eGK soll ja viel mehr bieten, als die bisherige Krankenversichertenkarte. Die derzeit laufenden Testphasen werden die Stärken und Schwächen der Gesundheitskarte aufdecken. Die Bedenken und Sorgen der Ärzteschaft werden berücksichtigt werden. Deshalb sind die regionalen Teste ein richtiger und wichtiger Weg.

Meinung der Landwirtschaftlichen Krankenkassen

"Gesundheitsdaten sind sensibel. Deshalb gelten für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) besonders hohe Anforderungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit", darauf weist der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen (BLK) in einer Erklärung hin.

Damit die elektronische Gesundheitskarte diesem Anspruch genüge, müssen bereits im Vorfeld der Einführung umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, so der Verband.

"Nach Prüfung dieser gesetzlich geforderten Maßnahmen wurde jetzt auch den landwirtschaftlichen Krankenkassen im Rahmen der IT-Kooperation von der Gematik (Gesellschaft für Technologieanwendungen der Gesundheitskarte) die Zertifizierung für die Teilnahme an den bundesweiten Tests zur Einführung der eGK erteilt. Damit wird der hohe Sicherheitsstandard bestätigt", betont der Bundesverband.

Um ihren Versicherten die elektronische Gesundheitskarte ausgeben zu können, müsse jede Krankenkasse diese umfassenden Sicherheitskriterien erfüllen.
(Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen: Kassenärztliche Bundesvereinigung: ra)

Lesen Sie mehr zur eGK:
Digitale Gesundheitskarte kommt
BITKOM hält Gesundheitskarte für sicher
Elektronische Gesundheitskarte
Gesundheitskarte


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen