Top-Level-Domain und Markenrecht
Geplante Erweiterung des Namensraums im Internet: Vielfach erforderlich, drohendem Markenmissbrauch und Domain-Spekulationen bereits frühzeitig entgegenzuwirken
ICANN – Einführung neuer Top-Level-Domains: Markeninhaber werden innerhalb der neu angelegten Top-Level-Domains ihre Markennamen kostenintensiv registrieren
(05.11.08) - Auf eventuelle juristische Folgen der geplanten Erweiterung des Namensraums im Internet weist die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (kurz: ICANN), die zuständig ist für die Verwaltung der Top-Level-Domains (z. B. .com, .de, .org), beschloss Ende Juni 2008 anlässlich der 32. öffentlichen Versammlung in Paris die Einführung weiterer Top-Level-Domains.
Bislang waren neue Top-Level-Domains durch die ICANN nur sehr restriktiv und nach langwierigen Verfahren eingeführt worden. Dies führte mehr und mehr zu einer Verknappung der zur Verfügung stehenden Domainnamen. Der neuerliche Beschluss der ICANN wirkt dieser Verknappung entgegen.
Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2009 sollen insbesondere Unternehmen und Gemeinden die Möglichkeit haben, eigene Top-Level-Domains anzumelden. So werden zukünftig Top-Level-Domains nach dem Muster .städtename oder .markenname registriert werden können. Das Verfahren zur Beantragung neuer Top-Level-Domains sowie die Höhe der Anmeldekosten sind derzeit noch unklar, Vorschläge der ICANN sollen bis Anfang 2009 vorliegen. Es wird erwartet, dass die Kosten im Bereich zwischen 100.000 und 500.000 US-Dollar liegen werden.
Chancen und Risiken für Markeninhaber
Die geplante liberalisierte Vergabepolitik der ICANN eröffnet Markeninhabern angesichts der Möglichkeit, individuelle Top-Level-Domains zu erwerben, neue Chancen, den eigenen Markennamen im Internet strategisch günstig zu positionieren. Auf der anderen Seite birgt die geplante Erweiterung aber auch erhebliche Risiken für Markeninhaber.
Um die Gefahren juristischer Auseinandersetzungen möglichst gering zu halten und das Risiko einer Verwässerung der eigenen Kennzeichenrechte zu vermeiden, wird es laut Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vielfach erforderlich sein, drohendem Markenmissbrauch und Domain-Spekulationen bereits frühzeitig entgegenzuwirken.
Wie schon bei der Neueinführung der Top-Level-Domain .eu ist zu erwarten, dass Markeninhaber innerhalb der neu angelegten Top-Level-Domains ihre Markennamen kostenintensiv registrieren werden, um eine Registrierung durch Dritte und nachfolgende Domain-Auseinandersetzungen zu verhindern. (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
-
Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.