Vertrauen in Sicherheit geprüfter Produkte
Wichtiger Schritt für höhere Produktsicherheit: Deutschland vereinheitlicht Akkreditierung von Prüfstellen
Einheitliche Sicherheitsstandards setzen aber voraus, dass Produkte nach denselben Maßstäben geprüft werden
(15.03.10) - In ganz Europa gelten inzwischen weitgehend einheitliche Sicherheitsanforderungen, für Produkte. Einheitliche Sicherheitsstandards setzen aber voraus, dass diese Produkte nach denselben Maßstäben geprüft werden, und dass die Prüfstellen nach einheitlichen Standards akkreditiert und überwacht werden. Mit der Errichtung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat der deutsche Gesetzgeber nunmehr das zersplitterte Akkreditierungswesen in Deutschland beseitigt.
"Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Sicherheit deutscher Produkte weiter zu erhöhen", sagt Dr. Arun Kapoor, Experte für Produktsicherheits- und Akkreditierungsrecht bei der Kanzlei Noerr.
Unternehmen, die sich mit der Prüfung von Produkten befassen, erhalten ihre Akkreditierung ab sofort nur noch von der DAkkS. Sie wacht in staatlichem Auftrag darüber, dass die Prüfstellen dauerhaft über die erforderliche Kompetenz verfügen. "Das deutsche Akkreditierungswesen, das aus 20 verschiedenen teils behördlichen, teils privaten Stellen bestand, war im europäischen Vergleich einfach nicht mehr wettbewerbsfähig", so Kapoor. Vertrauen in die Sicherheit geprüfter Produkte entstehe nur, wenn die Prüfer selbst nach einheitlichen Maßstäben überwacht würden.
Das neu geschaffene Akkreditierungsrecht stärkt aber nicht nur das Vertrauen in die Sicherheit deutscher Produkte, sondern bringt auch für die betroffenen Prüfhäuser ein höheres Maß an Rechtssicherheit mit sich. Mit der DAkkS steht ihnen künftig eine zentrale Organisation gegenüber, von der sie sämtliche Akkreditierungen erhalten. Zwar handelt es sich bei der DAkkS um eine privatrechtlich organisierte Institution. Trotzdem handelt die neue deutsche Akkreditierungsstelle wie eine Behörde.
Das Verfahren bei Erteilung neuer Akkreditierungen und bei der Überwachung bestehender Akkreditierungen unterliegt deshalb den strengen Regeln des Verwaltungsrechts. Ablehnende Entscheidungen zu Akkreditierungsanträgen, ungerechtfertigte Kostenbescheide sowie belastende Überwachungsmaßnahmen können deshalb bereits heute mittels Widerspruch und Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. "Gleichzeitig werden sich die Prüfstellen daran gewöhnen müssen, dass Entscheidungen der DAkkS nunmehr binnen eines Monats angefochten werden müssen, weil sie sonst bestandskräftig werden", sagt der Anwalt.
Hintergrund
Einer der Hauptschwachpunkte bei der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts bestand bisher darin, dass es für die Organisation der Akkreditierung und Überwachung von Prüfstellen (sog. notified bodies), mit Hilfe derer sich die Hersteller die Konformität ihrer Produkte mit den europäischen Sicherheitsvorgaben bestätigen lassen, keine einheitlichen europäischen Anforderungen gab.
Die Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen erfolgte in Deutschland bisher durch verschiedenste Akkreditierungsstellen, die zueinander mitunter im Wettbewerb standen. Dies ließ zunehmend einen Vertrauensverlust in die Produktprüfung deutscher Konformitätsbewertungsstellen und damit mittelbar Zweifel an der Sicherheit deutcher Produkte befürchten.
In einer zum 1. Januar 2010 In Kraft getretenen EU-Verordnung (EG) Nr. 765/2008 hat der europäische Gesetzgeber der "Zersplitterung" des deutschen Akkreditierungswesens ein Ende bereitet. Sämtliche EU-Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, eine einzige Akkreditierungsstelle zu schaffen, die Akkreditierungen im Wege eines staatlichen Hoheitsakts vergibt und überwacht. Der deutsche Gesetzgeber hat deshalb die "Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH" (kurz: DAkkS) gegründet und im Wege der "Beleihung" mit der Vergabe und Überwachung sämtlicher Akkreditierungen betraut. Da die DAkkS wie eine Behörde zu handeln hat, unterliegt das Verhältnis der akkreditierten Prüfstellen zu ihrem Akkreditierer seit Jahresbeginn einem völlig neuen Rechtsregime. Was früher zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart werden konnte, unterliegt heute weitgehend den strikten Regeln des Verwaltungsrechts. (Noerr: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>