Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Dokumentation der Unternehmensprozesse


Gesetzliche Anforderungen wie SOX, Basel und Solvency 2, MiFID mit "Process Mining" erfüllen: Automatische Ist-Aufnahme der Unternehmensprozesse spart Kosten
Compliance mit gesetzlichen Regelungen zwingen, teuere Prozessberater zur Dokumentation der Unternehmensprozesse zu engagieren

(10.08.07) - Auf Unternehmen kommt eine immer größere Zahl von Anforderungen an die Unternehmensprozesse von außen zu. Dieses können Anforderungen an die Produktqualität genauso sein wie sog. Compliances, also gesetzliche Anforderungen wie SOX, Basel und Solvency 2, MiFID etc. Die Tendenz ist eindeutig: Immer mehr Regelungen sind in die Unternehmensabläufe zu integrieren, immer stärker verzahnen Unternehmensprozesse ineinander. Es empfiehlt sich, Geschäftsprozesse unabhängig von der Unternehmenssoftware mit eigenen Werkzeugen zu unterstützen.

Bisher ist das Ganze ziemlich kostspielig und trifft gerade mittelständische Unternehmen besonders: Insbesondere die Compliance mit gesetzlichen Regelungen zwingen, teuere Prozessberater zur Dokumentation der Unternehmensprozesse zu engagieren. Aus Unternehmenssicht ist das Ergebnis eher mager: Bevor für Unternehmen etwas Verwertbares herausspringt - nämlich die Optimierung der Prozesse -, ist in der Aufnahme des Ist-Zustandes schon viel Geld ausgegeben worden. Prozess Mining ist eine Methode, die hier deutlich hilft.

Was geschieht im Process Mining? In jedem Unternehmen werden unterschiedliche Softwareanwendungen zur Verwaltung der Geschäftsprozesse genutzt. Diese sehen vor, dass jede Tätigkeit, jede Aktion, die ein Nutzer ausführt, protokolliert wird. Es entstehen Log-Dateien, die die Geschäftsprozesse an sich und deren Träger dokumentiert. Hier setzt Process Mining an. Abläufe, die sich als Standards darstellen, werden in Prozessdefinitionen dokumentiert und in ein Prozessmodell umgesetzt. Je vollständiger dabei die Informationen in den Log-Dateien sind, umso umfassender ist das Prozessmodell entwickelt.

Was damit entstanden ist, ist die Ist-Aufnahme der Unternehmensprozesse. Diese sind aus dem dokumentierten Wissen über die Unternehmensabläufe entstanden, ohne dass irgendein Aufwand entsteht.. "Process Mining hilft dem Unternehmen über die erste Hürde kostengünstig hinweg", sagte Ulrich Straehler-Pohl, Geschäftsführer der Pallas Athena GmbH. "Es aktiviert sein dokumentiertes Wissen, Beratungsaufwände entstehen erst dort, wo sie auch messbare Ergebnisse erzielen, nämlich in der Verbesserung der Unternehmensabläufe." (Pallas Athena: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen